Hallo Frau Bader, als ich letztes Jahr Elterngeld für unsere im August 2014 geborene Tochter beantragte lag der Steuerbescheid 2013 noch nicht vor. Aufgrunddessen hat die Elterngeldkasse mein Einkommen geschätzt, anhand meiner Einkommensaufstellung als selbständige Tagesmutter. Nun liegt der Bescheid vor. Muss ich diesen an die Elterngeldkasse weiterleiten? Wird mit der Steuererklärung 2014 bzw. 2015 eine Nachzahlung an mich möglich, falls ich zu niedrig eingestuft wurde? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Minchen1980
von minchen1980 am 25.07.2015, 01:10