Johanni2014
Guten Tag, ich bin Zahnärztin, bis Aprilin Elternzeit und im 1. Monat schwanger. Nun meine Frage: ich werde ein Beschäftigungsverbot bekommen, sodass ich ab April nicht wieder arbeiten kann. Laut Vertrag bekomme ich 3000€ plus Gewinnbeteiligung. Beginnt mein Vertrag trotz Ssw ganz normal? Vielen Dank für die Antwort!
Hallo, ab dem ersten TAg nach der EZ bekommen Sie das, was Sie ohne BV bekämen. Durchschnitt dann halt vor Kind 1 Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, ab Ende der Elternzeit lebt der alte Vertrag wieder auf.
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