Nadine.K
Hallo, ich habe meine Elternzeit und ab Januar 2016 habe ich um ein weiteres Jahr verlängert. In dem 2. Jahr möchte ich und Teilzeit arbeiten. Da ich ins Beschäftigungsverbot gegangen bin, habe ich noch viel Resturlaubstage übrig. Diese kann ich in meiner Elternzeit nehmen. Vor dem BV war ich voll arbeiten, in TZ nur mit einer halben Stelle. Nun meine Frage. Die Resturlaubstage sind eigentlich von der vollen Stelle. Bei Nachfrage wurde mir gesagt "persönliches Pech", wenn ich diese bei einer halben Stelle nehme. Ist dies rechtens? Muss ich die maximale Arbeitszeit von 30 Std. einhalten, wenn ich im 2. Jahr kein Elterngeld mehr beziehe? Danke schon im Voraus
Hallo, lt BAG (Bundesarbeitsgericht) ist der Ulaub in VZ zu vergüten. Entweder Sie nehmen den Urlaub nach der EZ o einigen sich mit dem AG - zB in tagesweiser Abrechnung Liebe Grüße NB
malini
Es ist nun mal so, dass man in EZ nur 30 Stunden/Woche arbeiten darf. Entweder du verzichtest freiwillig auf Abgeltung in Vollzeit und nimmst ihn in der EZ (wenn das geht) oder du nimmst den Urlaub nach der EZ, dann in Vollzeit. Bei mir ist es ähnlich und ich nehm den Urlaub nach der Elternzeit.
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