Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umrechnung Resturlaub bei Rückkehr in Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umrechnung Resturlaub bei Rückkehr in Teilzeit

CajunShrimp

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Hallo Frau Bader Ich habe noch 8 Tage Resturlaub von vor meiner Schwangerschaft, Arbeitszeit 100%. Zurückkehren werde ich voraussichtlich mit 80%. Wie wird der Resturlaub behandelt? Habe ich einfach 8 Tage meiner dann reduzierten Arbeitszeit? Oder wird das umgerechnet, dass 8 Tage 100%- Urlaub 10 Tagen 80%-Urlaub entsprechen? Denn ansonsten werde ich ja aus meiner Sicht schlechter gestellt... Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich formulieren können. Herzlichen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vorgesehen ist eine VZ-Abgeltung in VZ. Also wird der Urlaub in VZ vrgütet. Ansonsten eben im Dreisatz runterbrechen. Ein Tag zählt als Tag. Liebe Grüße NB


basis

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Das solltest Du mit deinem AG klären, wie das dort üblicherweise gehandhabt wird. Entweder Du hast 8 Tage und bekommst für diese dann aber 100% Gehalt ausgezahlt oder es wird umgerechnet auf das 80% Gehalt und dann entsprechend mehr Tage/Stunden Urlaub. 8 Tage für 80% Gehalt darf der AG nicht ansetzen.


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