Hallo Frau Bader
Ich habe noch 8 Tage Resturlaub von vor meiner Schwangerschaft, Arbeitszeit 100%.
Zurückkehren werde ich voraussichtlich mit 80%.
Wie wird der Resturlaub behandelt? Habe ich einfach 8 Tage meiner dann reduzierten Arbeitszeit? Oder wird das umgerechnet, dass 8 Tage 100%- Urlaub 10 Tagen 80%-Urlaub entsprechen? Denn ansonsten werde ich ja aus meiner Sicht schlechter gestellt...
Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich formulieren können.
Herzlichen Dank und viele Grüße
von
CajunShrimp
am 19.09.2019, 12:39
Antwort auf:
Umrechnung Resturlaub bei Rückkehr in Teilzeit
Hallo,
vorgesehen ist eine VZ-Abgeltung in VZ. Also wird der Urlaub in VZ vrgütet. Ansonsten eben im Dreisatz runterbrechen. Ein Tag zählt als Tag.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2019
Antwort auf:
Umrechnung Resturlaub bei Rückkehr in Teilzeit
Das solltest Du mit deinem AG klären, wie das dort üblicherweise gehandhabt wird. Entweder Du hast 8 Tage und bekommst für diese dann aber 100% Gehalt ausgezahlt oder es wird umgerechnet auf das 80% Gehalt und dann entsprechend mehr Tage/Stunden Urlaub. 8 Tage für 80% Gehalt darf der AG nicht ansetzen.
von
basis
am 19.09.2019, 13:24