Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub - wie ist das in Teilzeit geregelt?

Frage: Resturlaub - wie ist das in Teilzeit geregelt?

male2010

Beitrag melden

Guten Tag, Frau Bader, Ich bin im September 2010 in Urlaub mit anschließendem Mutterschutz und anschließender Elternzeit gegangen. Aus dem Jahr 2010 habe ich noch einen Resturlaubsanspruch von 9 Tagen und hatte in Vollzeit gearbeitet. Nun werde ich nach dem Jahr Elternzeit nur noch Teilzeit 3 Tage pro Woche arbeiten. Wie ist das mit dem Resturlaub von 2010? Sind das für mich volle Arbeitstage, sprich 9 Tage Resturlaub bei einer 3Tages- Woche = 3 Wochen Urlaub oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich für die 3 Tage Teilzeit für eine Woche 5 Resturlaubstage nehme? Meine zweite Frage ist folgende: mein Sohn ist am 24.10.10 geboren, Elterngeld bekomme ich bis zum 23.12.11. Muss ich ab dem 24.12.11 arbeiten gehen oder kann ich sagen ich bleibe vom 24.12.11 – 31.12.11 in unbezahlter Elternzeit und komme ab 01.01.2012 in Teilzeit in Elternzeit zurück? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und liebe Grüsse male2010


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB


Lina_100

Beitrag melden

Nochmal, dir steht der volle Urlaub zu. Du hast 9 Tage die du nur für deine TZ Arbeitstage verwenden musst. Leg deinem AG das EuGH Urteil vor, das ist verbindlich auch wenn es nicht die BRD betraf. Siehe: EuGH 22.4.2010, C-486/04, kann zB auf der Homepage runtergeladen werden


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich fang gleich mal an. Ich habe vor der Elternzeit voll gearbeitet und noch 28 Tage( 16 aus 2007 und aus Elternzeit 12 2008) Resturlaub. Nun möchte ich mit zwei Tagen(Mo, Di mit AG abgesprochen) die Woche (a 8 Stunden) anfangen, vorher aber meinen Urlaub aus der Vollzeit nehmen. Mein AG meinte es handelt sich bei 28 Tagen um 5 Wochen (Mo un ...

Hallo Frau Bader, Ich habe aus meiner Vollzeitbeschäftigung (5 Tage/ 38,5 Std.) vor Entbindung noch 30 Tage Resturlaub zu je 7,7 Std./Tag. Jetzt habe ich von Feb. bis Mai in Elternzeit einen Teilzeitvertrag von 7,7Std/ Woche. Auf Grund meiner vielen Resturlaubstage wurde ich nun auf eine 30 Std./ Woche (5 Tage/ 6 Std) hochgestuft für die Monate Ju ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bei der Suche nach Informationen zu Resturlaub nach einem Wechsel in die Teilzeit auf ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes gestoßen (C-415/12). Hierin wird die gängige Praxis, den in Vollzeit erarbeiteten Urlaub entsprechend der Teilzeit zu kürzen, für unrecht erklärt. Inwiefern wirkt sich das auf ...

Hallo, ich hatte durch Beschäftigungsverbot und Mutterschutz 28 Tage Urlaub (war zu dem Zeitpunkt in Vollzeit) übrig, die ich nicht antreten konnte. Nun arbeite ich in Teilzeit an 4 Tagen (vorher 5) Meine Elternzeit endete am 12.2. (ab 13.2. dann der Teilzeitvertrag) und ich nahm den Resturlaub. Mir wurden für eine 4 Tage Woche immer 5 abgez ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aus einer Vollzeitbeschäftigung (40h Woche - verteilt auf 5 Arbeitstage - 30 Urlaubstage) noch einen Resturlaub von 10 Tagen. Nach meiner Elternzeit fange ich mit 16 Stunden verteilt auf 4 Arbeitstagen wieder an zu arbeiten. ? Wieviele Resturlaubstage stehen mir zu. Da sie sind mit einem Arbeitseinsatz von ...

Hallo, ich habe meine Elternzeit und ab Januar 2016 habe ich um ein weiteres Jahr verlängert. In dem 2. Jahr möchte ich und Teilzeit arbeiten. Da ich ins Beschäftigungsverbot gegangen bin, habe ich noch viel Resturlaubstage übrig. Diese kann ich in meiner Elternzeit nehmen. Vor dem BV war ich voll arbeiten, in TZ nur mit einer halben Stelle. Nu ...

Hallo Frau Bader Ich habe noch 8 Tage Resturlaub von vor meiner Schwangerschaft, Arbeitszeit 100%. Zurückkehren werde ich voraussichtlich mit 80%. Wie wird der Resturlaub behandelt? Habe ich einfach 8 Tage meiner dann reduzierten Arbeitszeit? Oder wird das umgerechnet, dass 8 Tage 100%- Urlaub 10 Tagen 80%-Urlaub entsprechen? Denn ansonsten we ...

Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...