Neues Urteil vom EuGh zu Resturlaub in Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neues Urteil vom EuGh zu Resturlaub in Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bei der Suche nach Informationen zu Resturlaub nach einem Wechsel in die Teilzeit auf ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes gestoßen (C-415/12). Hierin wird die gängige Praxis, den in Vollzeit erarbeiteten Urlaub entsprechend der Teilzeit zu kürzen, für unrecht erklärt. Inwiefern wirkt sich das auf das deutsche Gesetz und die Praxis aus? Vielen Dank und freundliche Grüße, Sophie Fröhlich

von Sophie0100 am 17.10.2013, 10:08



Antwort auf: Neues Urteil vom EuGh zu Resturlaub in Teilzeit

Hallo, das habe ich auch gesehen. Es muss halt im Gesetz und der Rechtsprechung umgesetzt werden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2013



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