Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bei der Suche nach Informationen zu Resturlaub nach einem Wechsel in die Teilzeit auf ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes gestoßen (C-415/12). Hierin wird die gängige Praxis, den in Vollzeit erarbeiteten Urlaub entsprechend der Teilzeit zu kürzen, für unrecht erklärt. Inwiefern wirkt sich das auf das deutsche Gesetz und die Praxis aus? Vielen Dank und freundliche Grüße, Sophie Fröhlich
von Sophie0100 am 17.10.2013, 10:08