Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub Umrechnung von Vollzeit in Teilzeit

Frage: Resturlaub Umrechnung von Vollzeit in Teilzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Ich habe aus meiner Vollzeitbeschäftigung (5 Tage/ 38,5 Std.) vor Entbindung noch 30 Tage Resturlaub zu je 7,7 Std./Tag. Jetzt habe ich von Feb. bis Mai in Elternzeit einen Teilzeitvertrag von 7,7Std/ Woche. Auf Grund meiner vielen Resturlaubstage wurde ich nun auf eine 30 Std./ Woche (5 Tage/ 6 Std) hochgestuft für die Monate Juni und Juli, damit die Urlaubstage verplant werden. Jetzt rechnet mein Arbeitgeber die 30 Urlaubstage mit jeweils 6 Std. ab und nicht mit 7,7 Std. Stehen mir dann nicht noch mehr Urlaubstage zu? Meine Rechnung wäre wie folgt: Resturlaub aus Zeit vor Elternzeit: 30 x 7,7 Std = 231 Std 231 Std : 6 Std = 38,5 Tage (gerundet 39 Tage) oder eben trotzdem je Urlaubstag 7,7 Std. berechnen zu 30 Tagen. Noch zur Information ich arbeite im öffentlichen Dienst an Sonn- und Feiertagen zu jeweils 7,7 Std. und nicht wie von meinem Arbeitgeber geführt zu 6 Std. an 5 Tagen. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und Sie können mit meinen Angaben etwas anfangen. Vielen Dank schon mal im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB


Mama von Jonas und Lea

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Leider wird der Resturlaub nicht nach den Arbeitsstunden, sondern den Arbeitstagen gerechnet. War bei mir auch so. Ich hatte vor der Elternzeit voll (40 h) gearbeitet und hatte noch mehrere Tage Resturlaub. Nach der Elternzeit habe ich nur noch 20 h gearbeitet und dachte, jetzt verdoppelt sich mein Resturlaub. War aber leider nicht so. Die Resturlaubstage sind gleich geblieben. Das hatte mir Frau Bader hier auch so bestätigt. V. G.


IngoAC

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Moin, müßte das nicht so sein, das die 30Tage Urlaub erst nach der Elternzeit fällig sind? der Job in der Elternzeit ist doch ein absolut getrennter Arbeitsvertrag und sollte dann doch nur mit dem daraus erworbenen Ansprüche gelten. Fragende Grüße Ingo


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