Mitglied inaktiv
Hallo, ich fang gleich mal an. Ich habe vor der Elternzeit voll gearbeitet und noch 28 Tage( 16 aus 2007 und aus Elternzeit 12 2008) Resturlaub. Nun möchte ich mit zwei Tagen(Mo, Di mit AG abgesprochen) die Woche (a 8 Stunden) anfangen, vorher aber meinen Urlaub aus der Vollzeit nehmen. Mein AG meinte es handelt sich bei 28 Tagen um 5 Wochen (Mo und Di) und einen Tag. Bei dieser Rechnung komme ich aber auf effektiv nur noch auf 11 meiner 28 Tage. Ist dies so Richtig? Ich erhalte ja auch für diese Tage keine Vergütung, warum soll mir dann hierfür der Urlaub , wie soll ich´s sagen- einfach weg sein? Es ist doch erarbeiteter aus meiner Vollzeitbeschäftigung und noch kein neuer? Hilfe!!!!
Hallo, auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, die Umrechnung von VZ-Urlaub in TZ-Urlaub ist blöd... Wie wäre es denn so: für die Zeit des Urlaubs arbeitest Du noch offiziell ca. einen (guten) Monat "Vollzeit" bekommst also auch VZ-Gehalt dafür und danach beginnt erst deine TZ-Tätigkeit mit auch dann TZ-Urlaub. Das wäre eine saubere Lösung für beide Seiten und klar abgegrenzt. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Danke für Deine Antwort. Das klingt wirklich gut, nur mein AG macht da garantiert nicht mit. Aber Fragen hilft ja bekanntlich.
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