Recht auf Arbeitsplatz Teilzeit / Elternzeit Verlängerung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf Arbeitsplatz Teilzeit / Elternzeit Verlängerung

Hallo, folgende Situation: Bevor ich in Mutterschutz gegangen bin habe ich Vollzeit (40 Wochenstunden) gearbeitet und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Meine Tochter kam am 28.05.2015 zur Welt und meine Elternzeit endet am 27.05.2016. Nun würde ich gerne ab 01.07.2016 oder auch 27.06.2016 wieder anfangen zu arbeiten in Teilzeit (ca. 40-50%) Mein Arbeitgeber sagt aber es sei nicht möglich, er bringt mich nicht unter da er bereits viele Arbeitskräfte bzw. auch Teilzeitkräfte hat. Wenn ich richtig informiert bin, muss er mich aber nehmen da ich ein Recht auf meinen Arbeitsplatz habe und auch ein Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit. Ist das so richtig, muss mein Arbeitgeber mich wieder nehmen auch in Teilzeit? Dazu dann noch eine Frage bezüglich der Elternzeit, ich müsste die ja um einen Monat verlängern... Muss mein Arbeitgeber da zustimmen oder wie verhält sich das? Ich hoffe das ist verständlich... Vielen Dank schon mal. Liebe grüße

von Rusa am 16.02.2016, 12:14



Antwort auf: Recht auf Arbeitsplatz Teilzeit / Elternzeit Verlängerung

Hallo, 1. Nein, er muss nicht zustimmen 2. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.02.2016



Antwort auf: Recht auf Arbeitsplatz Teilzeit / Elternzeit Verlängerung

Danke für die schnelle Info. Nochmal wegen der Elternzeit-Verlängerung... D.h. Ich muss das einfach beantragen und mein Arbeitgeber muss das so hinnehmen. Kurz zusammen gefasst... Wenn alle die von Ihnen genannten Voraussetzungen erfüllt sind bin ich rechtlich auf der sicheren Seite und kann zum 28.06.2016 bei meinem Arbeitgeber Teilzeit arbeiten!?

von Rusa am 16.02.2016, 19:06



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Angst um Arbeitsplatz

Hallo, ich glaube meine Angst ist ganz unbegründet, jedoch bekomme ich sie nicht los. Ich bin aktuell wieder Schwanger, unsere erste Tochter ist knapp 2 Jahre. Ich habe im Januar 2023 eine Nebentätigkeit (Amb. Pflegedienst) bei meinem Hauptarbeitgeber angegeben (Krankenhaus), bei der ich mit 25% = 9,75 std. die Woche angestellt war. Jedoch ...


Verlängerung der Elternzeit nach 3. Geburtstag

Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist im Oktober 2017 geboren. Damals hatte ich 12 Monate Elternzeit. Im März 2023 habe ich erneut 12 Monate Elternzeit für sie genommen, die entsprechend im Februar 2024 enden. Nun würde ich diesen zweiten Abschnitt gerne ab März 2024 um weitere 12 Monate verlängern. Ist dies nur mit Einwilligung meiner ...


Teilzeit Verlängerung wann?

Hallo, ab 25.1. gehe ich in Teilzeit Elternzeit wieder arbeiten (28h/Woche bis 05/2024). Ich habe allerdings bereits bis 01/2025 schon eine Brücken Teilzeit (32/hWoche). Nun ist es so, das wir im Sommer in eine andere Stadt ziehen. Nun meine Frage: Könnte ich die bestehende Teilzeit vor 01/2025 weiter reduzieren? Welche Fristen gel...


Elternzeit Verlängerung aber keine Rückmeldung?

Ich habe für 22 Monate Elternzeit genommen und möchte diese verlängern. Mein Antrag ist vor knapp 8 Wochen (in der Frist) bei meinem Arbeitgeber eingegangen, habe bis heute aber keine Antwort erhalten. Gilt das als Zustimmung? Das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber ist seit der Schwangerschaft nicht besonders gut, weshalb ich mich nicht traue, nach...


Versetzung am Arbeitsplatz

Guten Tag Heute habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert. Ich arbeite als Krankenschwester auf einer akut psychiatrischen Station. Natürlich darf ich da nun nicht mehr arbeiten. Ich werde deswegen auf eine offene Station versetzt. Das ist auch voll in Ordnung. Das Problem ist nun, dass ich dort ja aber um einige...


Verlängerung Ez

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte Sie kürzlich schon um Rat bezüglich einer Kündigung nach EZ gefragt, da der Fahrtweg aktuell noch zu lang ist und der Betreuungsumfang momentan noch nicht zu den geforderten Arbeitszeiten passt. 2025 sähe dies anders aus. Nun stellte sich mir noch die Frage, ob ich meine Elternzeit einfach um ein Jahr verlänger...


Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg...


Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...


Verlängerung befristeter Vertrag

Ich arbeite derzeit als Sozialpagogin in Krankheitsvertretung bis Ende Mai. Da die Kollegin bereits bekannt gab das die Freistellung bis mindestens November anhält, wurde mir bereits mitgeteilt das ich mindestens bis dahin einen erneuten befristeten Vertrag bekomme. Ich wurde bereits für Projekte im Juli eingeplant, einen schriftlichen Vertrag hab...