Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Stelle antreten, bevor Elternzeit endet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neue Stelle antreten, bevor Elternzeit endet

Henkels

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Guten Abend, Ich plane im August eine neue Stelle anzutreten, bevor meine geplante Elternzeit (26.8.) endet. Muss ich dies irgendwo ankündigen? Wen müsste ich (außer natürlich meinen alten Arbeitgeber via Kündigung) informieren? Und habe ich ein sonderkünigungsrecht oder gelten die normalen Fristen? Ich würde mich über eine Rckmeldung freuen! Herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben drei Möglichkeiten. Entweder Sie nutzen das Sonderkündigungsrecht und beenden den Arbeitsvertrag Tag genau mit dem Ende der Elternzeit. Oder Sie kündigen unabhängig von der Elternzeit zur Anfang oder Mitte des Monats mit den vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen. Dritte Möglichkeit ist, einen Aufhebungsvertrag zu dem von Ihnen gewünschten Tag mit dem Arbeitgeber zu machen. Liebe Grüße NB


Ani123

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Wenn Sie ihre alte Arbeitsstelle kündigen, wo sie zurzeit in EZ sind, endet damit auch die EZ. Die 26 Tage können sie bis zum 8. Geburtstag ihres Kindes noch nehmen.


mellomania

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nun ja, alles was während des arbeitsverhältnisses geschieht muss der AG genehmigen. zumal du während der ez nur 30 h arbeiten darfst, aber nur nach vorheriger genehmigung. streng genommen darfst du, wenn du vor ende woanders arbeitest, diesen vertrag NICHT unterschreiben und auch NICHT dort arbeiten wenn das dein AG nicht vorher!! genehmigt hat. zum ende der ez hin gelten 3 monate kündigungsfrist, ansonsten die vertraglich vereinbarten fristen soviel ich weiß. am ende kündigst du ja eh und das kann dir dein jetziger AG nicht ankreiden..außer eben du willst mehr als 3o h arbeiten beim neuen, das könnte probleme geben, wenn dann noch ez läuft..


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