Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und aktuell arbeitssuchend. Voraussichtlich habe ich eine Stelle was leider nur 1-2 Monate vor meiner Mutterschutz beginnt. Ich habe gelesen dass der Mutterschaftsgeld sich auf die letzten 3 Monaten vor Beginn der Mutterschutz bezieht. Was ist aber wenn die Beschäftigung und damit Einkommensnachweis für weniger als 3 Monate vorliegt? Wird das Mutterschaftsgeld anhand meines Vertrages festgestellt? Oder durch die Gesamtzahlung der letzten 3 Monaten? Vielen Dank im Voraus!
von nina9641 am 06.06.2023, 16:01