Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Stelle / Umsatzbeteiligung - BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neue Stelle / Umsatzbeteiligung - BV

kugelbauch12

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Hallo Frau Bader, da ich umsatzbeteiligt bin, ist der Gehalt immer unterschiedlich. Ist es richtig, dass Gehalt im BV aus Durchschnitt der letzten 3 Monaten vor Zeugung errechnet wird? Wie wird das Datum der Zeugung ermittelt? Und zählen da nur die vollen Monaten davor? Wenn ich ein der drei Monaten noch irgendwo anders beschäftigt war und 2 Monate schon in der aktuellen Stelle - muss der alte Arbeitgeber mit ins Boot geholt werden? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend sind die letzten 3 Mo vor Eintritt der Schwangerschaft. Dies kann der Frauenarzt bescheinigen. Ja, der alte AG muss dies auch bescheinigen. Liebe Grüße NB


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