Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Anfang September erhielt ich von dem Betriebsarzt meiner alten Firma (Altenpflege) ein ärztliches Beschäftigungsverbot. Gesundheitlich gibt es bei mir und dem Baby keine Probleme wir sind beide gesund. Im August unterschrieb ich einen Arbeitsvertrag für eine neue Stelle zum 01.10. da ich meine Ausbildung zu dem Zeitpunkt beendet hatte und der Ausbildungsvertrag zu Ende September ausgelaufen ist. Nun habe ich die neue Stelle angetreten und noch nichts von der Schwangerschaft erzählt und sorge, dass ich rechtlich irgendwie in die Bredouille kommen könnte aufgrund des BVs vom Betriebsarzt. Ich dachte dieses gilt nur für die alte Firma da diese mir keine andere Tätigkeit anbieten konnten aber mittlerweile habe ich bedenken. Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar. Liebe Grüße
Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie dem alten Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt haben und dieser zum Zwecke der Gefährdungsprüfung dem Betriebsarzt eingeschaltet hat. Der hat dann für den Arbeitgeber entschieden, ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Dann ist es kein ärztliches Beschäftigungsverbot sondern eins vom Arbeitgeber. Bei dem neuen Arbeitgeber müssen Sie jetzt ebenfalls die Schwangerschaft mitteilen und dieser muss ebenfalls eine Gefährdungsprüfung durchführen. Dann entscheidet er neue, ob ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist. Etwas anderes gilt, wenn es ein ärztliches Beschäftigungsverbot ist. Liebe Grüße NB
mellomania
teile den neuen AG die Schwangerschaft mit. er führt eine neue gefährdungsbeurteilung durch und dann wird erneut entschieden. da das arbeitsverhältnis beendet ist, gilt das erste bv nicht mehr.
Mitglied inaktiv
@mellomania Obwohl es ein ärztliches BV ist? Ich dachte nur das generelle hebt sich mit dem Arbeitsplatzwechsel auf
mellomania
ging es im BV um die Bedingungen am Arbeitsplatz oder um medizinische Dinge, die gelten und da sind, egal was du arbeitest?
mellomania
was im übrigen falsch war, er empfiehlt! ein bv aber ob der AG sich dran hält, was er eigentlich sollte steht auf einem andren Blatt. der AG hätte das BV ausstellen müssen. daher ist es kein ärztliches BV sondern, weil eine gefahr am ARbeitsplatz bestand. somit endet dies, wenn du dort nicht mehr arbeitest, weil DIESE Gefahr nun weg ist. der neue AG muss alles neu bewerten und wenn dieser jetzt ersatztätigkeiten hat, die du im übrigen annehmen musst, dann ist das so und du arbeitest weiter. hättest du ein bv nach §3 abs 16 bekommen (rein medizinische Gründe!) stünde es noch
Mitglied inaktiv
Er einmal danke für die Antworten! @mellomania der Betriebsarzt stellte es nach Paragraph 16 abs. 1 aus..
Mitglied inaktiv
Edit: Könnte ich dieses nicht von meinem FA auflösen lassen? Gesundheitlich gibt es wie gesagt keine Probleme er hatte es nur ausgestellt weil ich dieses Jahr schon eine FG hatte. Laut FA brauch ich mir deshalb aber keine Sorgen machen sie ist sehr zufrieden mit der Entwicklung und sieht kein Problem darin wenn ich weiterhin arbeite. Lg
mellomania
denn das macht der gyn bei medizinischen problemen! da scheint was durcheinander
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