Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verfällt alter Resturlaub nach Elternzeit?

Frage: Verfällt alter Resturlaub nach Elternzeit?

Moonflower1279

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Hallo, Ich war mit meiner Tochter 2019 schwanger. Vor Antritt des Mutterschutzes war ich krank und konnte meinen gesamten Resturlaub nicht nehmen. Jetzt, 3 Jahre später ist meine Elternzeit beendet und ich arbeite wieder im selbigen Unternehmen. Vorher 20 Stunden, 5x4 Stunden, jetzt 20 Stunden, 4x5 Stunden. Mein Arbeitgeber möchte mir die 13 Tage Resturlaub von 2019 streichen. Als ich 2019 aus der Elternzeit meines ersten Kindes wieder ins Unternehmen zurück kam, bekam ich meinen alten Resturlaub automatisch gutgeschrieben. Meine Frage: Darf mein Arbeitgeber mir den alten Urlaub streichen oder habe ich ein Recht darauf? Leider gibt es keinen Betriebsrat. Vielen Dank für baldige Antwort. Liebe Grüße Moonflower


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 16 BEEG, der Urlaub kann noch bis Ablauf des Folgejahres nach der EZ genommen werden, wenn er bei Eintritt in die EZ noch bestand. Liebe Grüße NB


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