heidivip
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Da mein Mann selbstständig ist, möchte ich ihn bei der Buchhaltung unterstützen. Ich soll dabei auch sozialversicherungspflichtig angemeldet werden. Brauche ich dafür die Erlaubnis meines Arbeitgebers? Buchhaltung ist nicht mein erlernter Beruf, es handelt sich um keinen Konkurrenzbetrieb und nach Ablauf der Elternzeit würde ich gerne zusätzlich bei meinem alten Arbeitgeber wieder anfangen. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, auf jeden Fall! Liebe Grüße NB
chrissicat
Ja, wenn du während der Elternzeit woanders arbeiten möchtest, benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers.
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