Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger Neue Stelle und Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger Neue Stelle und Beschäftigungsverbot

Sophie777

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Hallo. Ich habe eine Stelle im Kindergarten bei den 0-3 jährigen also die Krippe im Anerkennungsjahr. Ich habe diesen Monat erst meine befristete Arbeitsstelle begonnen. Sie endet im Juli 2022. Jetzt bin ich schwanger und bei mir wird höchstwahrscheinlich ein BV ausgesprochen und ich kann meine Ausbildung zur Erzieherin nicht fertig machen. Das Gehalt wird weiter gezahlt bis der Vertrag läuft richtig? Und wie ist es dann mit Elterngeld ? Wie wird das berechnet? Ich kenne es so, dass das Einkommen der letzen drei Monate vor der Schwangerschaft genommen wird ist das überhaupt so richtig? Ich habe nun Angst, dass von mir sehr viel Geld fehlen wird und ich am Ende nur 300 Euro im Monat bekomme. Wie kann ich denn mein Elterngeld rechnen? Die letzen 12 Monate vor der Geburt und da ist es egal ob man im Berufsverbot Ist oder war oder wie handhabt es sich da?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen im Beschäftigungsverbot den Lohn weiter. Das Elterngeld wird nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet, dazu zählen auch die Monate mit dem Beschäftigungsverbot. Aber für sie ist doch die Frage ganz wichtig, was mit dem Anerkennungsjahr ist. Ohne dieses ist Ihre Ausbildung doch nicht abgeschlossen! Liebe Grüße NB


MamaausM

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Es zählen die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld zählen nicht mit. Ja Lohn im BV zählt mit.


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