Hallo Frau Bader, danke für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Aber es sind doch noch Fragen offen geblieben. Können Sie mir bitte noch mitteilen, bis wann ich spätestens Klage beim Arbeitsgericht einreichen muß - Absage kam per Mail am 10.12., Ich schaue aber ja nicht jeden Tag in den PC. Gilt hier auch die 3 Wochenfrist, genügt es, wenn ich erstmal Widerspruch beim Arbeitgeber mit bitte um Termin, einlege. Oder muß ich sofort beim Arbeitsgericht Klage beantragen - wie gesagt,dann bitte die Frist nennen. Wenn ich auf Klage verzichte und so jetzt keine Einigung mit AG erzielen kann, wann darf ich frühestens wieder einen Antrag auf Teilzeit stellen? Da es wegen der eventuellen Klage eilt, würde ich mich über eine wieder so schnelle Antwort sehr freuen. Danke Sandra
von Tinax am 17.12.2012, 20:22