Nachtrag zu Frage Absage TZ in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag zu Frage Absage TZ in Elternzeit

Hallo Frau Bader, danke für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Aber es sind doch noch Fragen offen geblieben. Können Sie mir bitte noch mitteilen, bis wann ich spätestens Klage beim Arbeitsgericht einreichen muß - Absage kam per Mail am 10.12., Ich schaue aber ja nicht jeden Tag in den PC. Gilt hier auch die 3 Wochenfrist, genügt es, wenn ich erstmal Widerspruch beim Arbeitgeber mit bitte um Termin, einlege. Oder muß ich sofort beim Arbeitsgericht Klage beantragen - wie gesagt,dann bitte die Frist nennen. Wenn ich auf Klage verzichte und so jetzt keine Einigung mit AG erzielen kann, wann darf ich frühestens wieder einen Antrag auf Teilzeit stellen? Da es wegen der eventuellen Klage eilt, würde ich mich über eine wieder so schnelle Antwort sehr freuen. Danke Sandra

von Tinax am 17.12.2012, 20:22



Antwort auf: Nachtrag zu Frage Absage TZ in Elternzeit

Hallo, drei Wochen nach Kenntnisnahme. Ich würde es aber so schnell wie möglich machen, um nachher nicht wegen Fristversäumnis ein Problem zu bekommen. Gehen Sie am besten zum Arbeitsgericht hin, dort können Sie die Klage direkt zu Protokoll geben und werden auch beraten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2012



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