little-assassin
ich hatte das thema bereits einige Male angesprochen und auch von Ihnen erfahren das ich die elternzeit von mir aus vorzeitig beenden kann und der ag dem ensprechend auch den zuschuss zum mutterschaftsgeld zahlen müsste. ich bereits im dez kurz vor weihnachten, dies beantragt.. nur wurde mir dann mitgeteilt das ich in der vereinbarten elternzeit bleiben muss und diese nicht beenden kann und das die buchhaltung keine änderung im neuen gesetz finden könne die auf mich zutrifft (auch mit der begrüdung die firma würde ja auch verstl. weise versuchen lücken zufinden um, um die Zahlung herum zukommen). auch habe ich bis jetzt keiner lei schriftl. absage bekommen auch nicht nach aufforderung und der mutterschutz hat für mich bereits am 4 feb begonnen. das telefonat is jetzt fast 2 wochen her... an wen kann ich mich jetzt wenden?? wer kann mir weiter helfen ohne jetzt noch stress mit gerichten usw. durch wandern zu müssen.??
Hallo, das steht in § 16 BEEG. Wenden Sie sich an die KK u an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse, NB
Susiund3
Hallo, dieses Problem hatte ich auch und die Erfahrung gemacht, daß die von den Behörden niemand hilft und du dir nur selbst helfen kannst. Hier im Forum habe ich immer wieder Hilfe und Hinweise bekommen, wofür ich sehr dankbar bin. Bleib hartnäckig und beharre auf dein Recht auch wenn AG, KK usw, oft unwissend sind. Habe letztendlich Monate nach Beginn des MuSch mein Geld bekommen aber hat mich wahrscheinlich nun auch meinen Job gekostet und ich wollte doch nur was mir zusteht........Mal sehen!!!!! LG
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