Sehr geehrte Frau Bader, Ende März 2015 endet meine 2-jährige Elternzeit. Bereits im Herbst 2014 habe ich mich per Mail an meinen AG gewendet um über eine Teilzeitbeschäftigung nach Ende der Elternzeit zu verhandeln (bis zum Mutterschutz/Elternzeit war ich dort in Vollzeit in einem unbefristeten Verhältnis beschäftigt). Wir konnten uns erfreulicherweise schnell einigen. Anfang Dezember bekam ich von meinem AG per Mail nochmals die Zusage, dass der neue Vertrag mir bis Anfang Januar zugestellt werden soll. Da ich bisher noch nichts erhalten habe und auch auf meine Nachfrage per Mail nicht reagiert wurde, bin ich nun etwas beunruhigt. Kann mir der AG die Teilzeitstelle noch verwähren, nachdem wir uns schon schriftlich per Mail geeinigt haben oder ist dies arbeitsrechtlich nichts wert? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
von Sandra200677 am 05.02.2015, 23:56