Gehaltserhöhung nach der Entbindung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltserhöhung nach der Entbindung

Am 10.12.2014 kam mein zweites Kind zur Welt. Nach einem Jahr Erziehungsurlaub war ich am 10.12.2015 wieder im Büro. Am 14.01.2015 haben alle Mitarbeiter (ich auch) folgende Rund-Mail vom Chef bekommen: „ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass wir zum Januar 2015 bei der XXX eine Gehaltserhöhung um 2,5% vornehmen werden. Dies ist eine Anpassung deutlich über der Inflationsrate, die im Jahr 2014 bei 0,9% lag. Die nächste Gehaltsüberprüfung erfolgt voraussichtlich zum Januar 2016. Bei Abweichungen von der oben festgelegten Linie werden die Mitarbeiter/innen direkt informiert.“ Diese Mail vom 14.01.2015 habe ich erst im Dezember 2015, nachdem ich von meiner Elternzeit zurück war, gelesen. Mit der Gehaltsabrechnung Dezember 2015 habe ich festgestellt, dass mir diese Gehaltserhöhung nicht gegeben wurde. Die Aussage meines Chefs war, ich habe sie nicht bekommen, weil ich im Jahr 2015 arbeitsmäßig nicht aktiv war. (Und warum war ich nicht aktiv?...., weil ich ein Baby geboren habe) Wie schätzen Sie die Situation ein? Habe ich einen Anspruch auf die Gehaltserhöhung für diesen Zeitraum oder nicht? Laut Fakten: Am 14.01.2015, der Tag, an dem die Mail kam, stand ich immer noch unter Beschäftigungsverbot (8 Wochen nach der Geburt – vom 10.12.2014 bis zum 09.02.2015). Die Gehaltserhöhung wurde eigentlich zum 01.01.2015 vorgenommen. In dem Zeitraum vom 10.12.2014 bis zum 09.02.2015 habe ich mein volles Gehalt und volle Urlaubstage bekommen. Eine gesonderte Mail „Abweichungen von der oben festgelegten Linie“ habe ich nicht erhalten. Auf Ihre Antwort werde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!

von Nina_B am 31.01.2016, 08:43



Antwort auf: Gehaltserhöhung nach der Entbindung

Hallo, das kann man allgemein nicht sagen und speziell auf ihren Fall bezogen darf ich eine Beratung nicht abgeben (siehe Hinweise). Es kommt wesentlich auf den Sinn der Erhöhung an. Hierzu ein Urteil: Während der Elternzeit hatte die Mitarbeiterin nicht gearbeitet und damit keine Berufserfahrung gewonnen. Das tarifliche Vergütungssystem zielte aber darauf ab, die durch größere Erfahrung eintretende Verbesserung der Arbeitsleistung zu honorieren. Das ist sachlich gerechtfertigt und bedeutet keine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts. Die Klage der Mitarbeiterin hatte daher keinen Erfolg (BAG, 27.1.2011, 6 AZR 526/09). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



Antwort auf: Gehaltserhöhung nach der Entbindung

Hallo Frau Bader, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, für die Elternzeit ist es zu verstehen…. Da sind auch verschiedene Fälle begründet, bei denen einige Arbeitgeber selbst entscheiden, trotz Elternzeit eine Lohnerhöhung zu gewährleisten. Es ist soweit in Ordnung. Es geht allgemein darum, dass die Gehaltserhöhung allen Mitarbeitern in dem Zeitraum gegeben wurde, in dem ich immer noch unter Beschäftigungsverbot wg. Entbindung (8 Wochen nach der Entbindung) stand. Das, was mich iritierte, war, dass allgemein für diesen 8 Wochen sowohl das Gehalt in voller Höhe, als auch alle Urlaubstage zu bekommen sind, aber eine Gehaltserhönung eben nicht oder? Hat man für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf die Löhnerhöhung? Vielen Dank und LG Nina_B

von Nina_B am 02.02.2016, 12:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Recht auf Gehaltserhöhung im BV?

Guten Tag Frau Bader, wie ich soeben erfahren habe wurde jedem Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung um Betrag X ab Juli gegeben. Nur ich (seit Juni im BV) wurde von dieser Erhöhung ausgeschlossen. Ist dies rechtens? Ich verstehe es so, dass dauerhafte Gehaltserhöhungen auch Frauen im BV zustehen. Vielen Dank


Gehaltserhöhung während Elterngeld-Plus-Bezug

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Hilfe beim Thema Stillpausen. Ich hätte noch ein Anliegen bezüglich Elterngeld-Plus. Mein Mann bezieht seit diesem Monat (für 8 Monate) Elterngeld Plus bei 20 h pro Woche (vor der Geburt 40h). Sein Arbeitgeber hat ihm angeboten sein Gehalt ab sofort von 1750€ auf 2000€ zu erhöhen. Oder erst nach dem Elterng...


Teilbeschäftigungsverbot Gehaltserhöhung

Hallo , Ich bin in ein Teilzeitbeschäftigungsverbot geschickt wurden. Ich habe davor 35 Stunden gearbeitet. Nun arbeite ich 20 Stunden in der Woche und erhalte für die 15 Stunden Mutterschaftsgeld von der KK. Ich habe jetzt eine Gehaltsanpassung von 4 Euro die Stunde erhalten. Ich bekomme dies aber nur für die 20 Stunden die ich arbeite, der ...


Gehaltserhöhung in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe zu diesem Thema bereits einige Fragen hier gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob die Antworten auf meinen konkreten Fall auch zutreffen sind. Bei uns in der Firma gibt es tarifliche und außertarifliche Mitarbeiter. Ich gehöre zu der Gruppe der AT Mitarbeiter. Ich habe erfahren, dass die Gruppe der AT Mitarbeit...


Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz

Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8...


Elerngeld Gehaltserhöhung vor dem Bemessungszeitraum

Guten tag, ich habe folgendes Problem. Mein Kind wurde am 11.12.2022 geboren, die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vorher,ich hatte in den letzten 12 Monaten einen Nettolohn von 1200 €, aber am 01.10.2022 gab es eine Gehaltserhöhung auf 1350 € Wie wird die Elterngeld berechnet werden? mit dem neuen lohn oder mit dem alten? Danke im Voraus.


Gleichbehandlungsgrundsatz Gehaltserhöhung

Guten Tag Frau Bader, ich werde dieses Jahr nach 2 Jahren EZ wieder arbeiten. Da ich aber mittlerweile alleinerziehend bin und nur einen halbtags Betreuungsplatz für meinen Sohn bekommen habe, kann ich nur als Teilzeitkraft zurückkehren. Während meiner Abwesenheit haben im vergangenen Jahr alle gewerblichen und kaufmännischen Mitarbeiter eine ...


Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Hallo Frau Bader, ich würde gern mal fragen, ob ich eine einmalige Honorartätigkeit anmelden muss, wenn ich im Mutterschutz bin oder Elterngeld beziehe. Ich übe keine selbstständige Arbeit, ich übersetze nur ein Bericht jedes Jahr für meinem ehemaligen Uniprofessor und dafür bekomme ein kleines Honorar. Da ich aber jetzt im Mutterschutz bin und ...


Mutterschutzlohn (BV) bei Gehaltserhöhung nach dem Berechungszeitraum

Guten Tag Frau Bader, ich hätte zwei Fragen bzgl. einem Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhungen. Ich habe gelesen, dass im Falle eines Beschäftigungsverbots, Mutterschutzlohn gezahlt wird, welcher sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet und, dass wenn in diesem Zeitraum eine dauerhafte Änd...


Gehaltserhöhung im Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell im Mutterschutz (seit dem 20.12.23). Bezüglich des Mutterschaftsgeld habe ich eine Frage: Es wird wahrscheinlich ab dem 01.01.2024 eine tarifliche Gehaltserhöhung erfolgen UND ich habe eine allgemein vereinbarte jährliche Gehaltserhöhung (jeweils zum 01.01. eines Jahres) von 2,5 %. Werden im...