Am 10.12.2014 kam mein zweites Kind zur Welt. Nach einem Jahr Erziehungsurlaub war ich am 10.12.2015 wieder im Büro. Am 14.01.2015 haben alle Mitarbeiter (ich auch) folgende Rund-Mail vom Chef bekommen: „ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass wir zum Januar 2015 bei der XXX eine Gehaltserhöhung um 2,5% vornehmen werden. Dies ist eine Anpassung deutlich über der Inflationsrate, die im Jahr 2014 bei 0,9% lag. Die nächste Gehaltsüberprüfung erfolgt voraussichtlich zum Januar 2016. Bei Abweichungen von der oben festgelegten Linie werden die Mitarbeiter/innen direkt informiert.“ Diese Mail vom 14.01.2015 habe ich erst im Dezember 2015, nachdem ich von meiner Elternzeit zurück war, gelesen. Mit der Gehaltsabrechnung Dezember 2015 habe ich festgestellt, dass mir diese Gehaltserhöhung nicht gegeben wurde. Die Aussage meines Chefs war, ich habe sie nicht bekommen, weil ich im Jahr 2015 arbeitsmäßig nicht aktiv war. (Und warum war ich nicht aktiv?...., weil ich ein Baby geboren habe) Wie schätzen Sie die Situation ein? Habe ich einen Anspruch auf die Gehaltserhöhung für diesen Zeitraum oder nicht? Laut Fakten: Am 14.01.2015, der Tag, an dem die Mail kam, stand ich immer noch unter Beschäftigungsverbot (8 Wochen nach der Geburt – vom 10.12.2014 bis zum 09.02.2015). Die Gehaltserhöhung wurde eigentlich zum 01.01.2015 vorgenommen. In dem Zeitraum vom 10.12.2014 bis zum 09.02.2015 habe ich mein volles Gehalt und volle Urlaubstage bekommen. Eine gesonderte Mail „Abweichungen von der oben festgelegten Linie“ habe ich nicht erhalten. Auf Ihre Antwort werde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!
von Nina_B am 31.01.2016, 08:43