Tiffy1507
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Hilfe beim Thema Stillpausen. Ich hätte noch ein Anliegen bezüglich Elterngeld-Plus. Mein Mann bezieht seit diesem Monat (für 8 Monate) Elterngeld Plus bei 20 h pro Woche (vor der Geburt 40h). Sein Arbeitgeber hat ihm angeboten sein Gehalt ab sofort von 1750€ auf 2000€ zu erhöhen. Oder erst nach dem Elterngeld Bezug dann das Vollzeit-Gehalt von 3500€ auf 4000€ zu erhöhen und zusätzlich einen Corona-Bonus von 2000€. Wird die Gehaltserhöhung irgendwie mit dem Elterngeld-Plus verrechnet? Oder ist es für den Elterngeld-Plus Bezug irrelevant wieviel Geld man für die Teilzeitbeschäftigung bekommt? VG
Hallo, der Lohn wird jeweils berücksichtigt. Einmalzahlungen nur, wenn sie als Lohn ausgewiesen und versteuert werden. www.bmfsfj.de ist ein EG-Rechner. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, die Gehaltserhöhung wird mit dem Elterngeld Plus verrechnet werden und dieses entsprechend verringern.
User-1722183313
Hallo, tippt es Mal in den EG-Rechner ein. Dann seht ihr den Unterschied und könnt entscheiden. Der Chef scheint ja sehr mitarbeiterfreundlich zu sein. Wenn der Bonus als Einmalzahlung angegeben ist, dürfte sich eigentlich nichts ändern (da bin ich aber leider nicht 100pro sicher).
Ähnliche Fragen
Guten Tag, mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen und währenddessen Teilzeit weiterarbeiten (ca. 20 Stunden). Unser 2. Sohn wurde Ende Feb 2012 geboren. Ich weiß dass für die Berechnung des Elterngeldes das Nettogehalt meines Mannes 12 Monate VOR der Geburt ausschlaggebend ist. Das Elterngeld soll die Lücke verringern, die von Vollzeit auf T ...
Ich habe vor Geburt meiner Tochter ca. x monatlich verdient. Meine Frau und ich habe alles organisiert, dass wir beide in Teilzeit arbeiten können. Ich 75% ab 3ten Lebensmonat und sie 25% ab 5ten immer steigernd bis 75% soweit es dann uns möglich war. Da durch haben wir aber auch Gehaltserhöhungen bekommen. Gut so, denn das Geld brauchen wir auc ...
Guten Abend, mein geht 3 Monate in Elternzeit, zwei davon wird er auf 25 Stunden arbeiten gehen. Jetzt erhält er ab dem 1.3.2019 eine Zulage von seinem Arbeitgeber! Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Mfg N. ODonoghue
Hallo, ich befinde mich in der glücklichen Situation, wärend meines Bezuges von Elterngeld Plus von meinem Arbeitgeber, bei dem ich Teilzeit beschäftigt bin, eine Gehaltserhöhung von ca. 10% erhalten zu haben. Nun ist es ja so, dass mein Gehalt mit dem Elterngeld Plus verrechnet wird und somit von der Gehaltserhöhung unterm Strich wegen der V ...
Hallo. Meine Tochter wurde am 15.02.2019 geboren. Elterngeld wurde für die ersten zwölf Lebensmonate beantragt und bereits endgültig bescheidet. Bemessungszeitraum für das Elterngeld sind die Monate Jan. - Dez. 2018 (aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit). Nun wurde für die nicht-selbständige Tätigkeit eine rückwirkende Lohnerhöhung ...
Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Meine Frau ist schwanger; das Kind soll am 05.07.2020 geboren werden (gehen wir mal davon aus, daß es tatsächlich genau an dem Tag kommt). Sie wird die ersten 12 Monate zu Hause bleiben und Basiselterngeld bekommen. Ab 05.07.2021 kommen dann die 4 Partnerschaftmonate und danach für mich 4 Monate mit Elterng ...
Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8 ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?