Wie errechnet sich das Elterngeld bei Teilzeit und Gehaltserhöhung nach Geburt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie errechnet sich das Elterngeld bei Teilzeit und Gehaltserhöhung nach Geburt?

Guten Tag, mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen und währenddessen Teilzeit weiterarbeiten (ca. 20 Stunden). Unser 2. Sohn wurde Ende Feb 2012 geboren. Ich weiß dass für die Berechnung des Elterngeldes das Nettogehalt meines Mannes 12 Monate VOR der Geburt ausschlaggebend ist. Das Elterngeld soll die Lücke verringern, die von Vollzeit auf Teilzeit entsteht und zahlt uns bezogen auf den Verdienstausfall 65%, korrekt? Nun hat er aber im April 2012 eine ordentliche Gehaltserhöhung bekommen, d.h. der Stundenlohn ist nun höher als VOR der Geburt. Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Kriegen wir nun weniger Elterngeld vom Staat, da mein Mann für die 20 Stunden / Woche mehr vom Arbeitgeber bekommt? Vielen Dank vorab für Ihre Meinung. Freundliche Grüsse enibas10

von enibas10 am 17.07.2012, 07:57



Antwort auf: Wie errechnet sich das Elterngeld bei Teilzeit und Gehaltserhöhung nach Geburt?

Hallo, nein, das wirkt sich nicht aus Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2012



Antwort auf: Wie errechnet sich das Elterngeld bei Teilzeit und Gehaltserhöhung nach Geburt?

Es ist egal, welchen Stundenlohn er bekommt. Hatte er vor der EZ einen Nettoverdienst von 2000 Euro und kommt mit der Teilzeit auf 1100 Euro, dann bekommt er nur die ca 65% von dem Verdienstausfall 900 Euro. Gruß Sabine

von SumSum076 am 17.07.2012, 12:55



Antwort auf: Wie errechnet sich das Elterngeld bei Teilzeit und Gehaltserhöhung nach Geburt?

Vielen Dank für das Feedback. Soweit habe ich das verstanden. Wenn wir nun bei dem Beispiel bleiben, würde mich folgendes interessieren: wenn man nun NACH der Geburt einen höheren Nettoverdienst hat (z.B. 2200 Euro - statt vor der Geburt 2000 Euro) bekommt und man kommt mit der Teilzeit nun auf 1300 Euro (statt vor der Geburt: 1100 Euro), zahlt dann der Staat weiterhin ca 65% von dem Verdienstausfall (basierend auf dem Gehalt vor der Geburt) 900 Euro oder eben nur noch 65% von 700 Euro (Gehalt vor der Geburt 2000 Euro abzgl. Teilzeitgehalt nach der Geburt 1300 Euro wegen Gehaltserhöhung)? Klingt vielleicht verwirrend, aber ich hoffe, es ist irgendwie verständlich?! Liebe Grüsse enibas10

von enibas10 am 18.07.2012, 15:18



Antwort auf: Wie errechnet sich das Elterngeld bei Teilzeit und Gehaltserhöhung nach Geburt?

Hallo Sabine! Es bleibt dabei: Vor der Geburt 2000 Euro Teilzeit 1300 Euro = Verdienstausfall während der Elternzeit 700 Euro. Und von den 700 gibts das Elterngeld (mindestens aber 300 Euro). Es ist eigentlich der Standardfall, dass der Mann nach der Geburt mehr verdient, weil die Mutter meist ganz aufhört zu arbeiten und demnach in Steuerklasse 5 geht. Der Mann hat dann die 3 und bekommt mehr raus als bei der Steuerkombi 4/4. Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.07.2012, 00:58



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