Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Nicola Bader erhielt ihre juristische Ausbildung an der Universität Würzburg, wo sie auch das Referendariat absolvierte. Seit 1997 ist sie als Rechts­anwältin tätig - seit 2000 in ihrer eigenen Kanzlei Bader in Koblenz, wobei der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf den Gebiet des Familienrechtes ( Mutterschutz­gesetz, Bundes­erziehungs­geldgesetz u.a. ) und Vertragsrechtes liegt. In diesen Bereichen nimmt sie regelmäßig an Fortbildungs­lehrgängen teil. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Honoraranwältin der Verbraucher­zentrale-Rheinland-Pfalz. Nicola Bader ist verheiratet und hat zwei Kinder, Emilia und Justus.

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Elternzeit Verlängerung nach 2 Jahre

Antwort von Nicola Bader, Rechtsanwältin

Frage:

Sehr geehrte Frau Bader,

ich hoffe, Sie können mir helfen.

Ich möchte nach 2 Jahre meine Elternzeit um 6 Monate Verlängern.

Meine Frage wäre:

Es ist möglich nach 2 Jahre Elternzeit, wieder 1 Tag, 1Woche, oder 1Monat arbeiten zu gehen und anschließend die 6 Monate Elternzeit nehmen, ohne die Zustimmung von dem Arbeitgeber? .
Oder muss er die 6 Monate Elternzeit zustimmen, da dazwischen ich wieder arbeite?


Vielen Dank für ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

von Peruanerin am 08.06.2023, 00:47 Uhr

 

Antwort auf:

Elternzeit Verlängerung nach 2 Jahre

Hallo,
das ist grundsätzlich möglich, Sie müssen aber die Antragsfrist von sieben Wochen berücksichtigen und bedenken, dass Sie damit einen zweiten Abschnitt aufbrauchen.
Liebe Grüße
NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2023

Antwort auf:

Elternzeit Verlängerung nach 2 Jahre

Moin,
das müsste im Normalfall klappen. Es ist dann nur keine Verlängerung des ersten Abschnittes, sondern ein neuer, der mit der nötigen Vorlaufzeit mitgeteilt werden muss.
Theoretisch käme auch TZ in EZ in Frage, falls nicht VZ gearbeitet werden soll.

von sneram am 08.06.2023

Antwort auf:

Elternzeit Verlängerung nach 2 Jahre

Wenn du deine Elternzeit verlängern willst, musst du die Frist von 7 Wochen einhalten. Auch wenn du dazwischen arbeiten willst

von MamaausM2 am 08.06.2023

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