Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldbezug als geschäftsführende Gesellschafterin ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldbezug als geschäftsführende Gesellschafterin ?

Dine678

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Hallo Frau Bader, ich bin momentan in der 22.SSW und werde voraussichtlich um den 10.03.14 mein zweites Kind bekommen. Ich bin eine von zwei Geschäftführern in einer GmbHwobei ich alle Anteile halte. Der erwirtschaftete Gewinn verbleibt jedes Jahr im Unternehmen und ich bekomme Gehalt, da ich einen Geschäftsführervertrag habe. Nun meine Frage. Was gebe ich beim Elterngeldantrag an? Einkommenbezug vor der Geburt aus selbständiger Arbeit? oder aus nicht selbständiger Arbeit ( da Lohnbezug). Ich möchte natürlich auf Nummer sicher gehen und nicht durch einen Fehler zurück zahlen müssen. Habe auch gelesen das bei Geschäftsführerinnen mit Verlust im Jahresabschluss ein maximales Elterngeld von 3000 € / Monat gezahlt wurde? Stimmt das? Ich hoffe nicht, denn ich rechnefest mit den 67% meines vorherigne Einkommens. Ich hoffe Sie können mir helfen! Ach so, und wie ist es mit dem Mutterschutzgeld? Ich bin Privat versichert, dazu leider noch, durch dumme UMstände, im Basistarif (630 €/ Monat), daher werde ich wohl kein Mutterschutzgeld bekommen! Steht mir dann für volle 12 Monate Elterngeld (statt für 10 Monate + Mutterschutz) zu??? Gibt es eine Möglichkeit aus dem Basistarif rauszukommen oder ggf. den Beitrag in der Elternziet zu ruduzieren, da es ja doch ne Menge Geld pro Monat ist? Sind doch paar Fragen mehr geworden, Entschuldigung! Danke vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lesen Sie mal hier: http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Einkommen-_und_Koerperschaftssteuer/971820/Wieviel_darf_ein_Gesellschafter_Geschaeftsfuehrer_verdienen.html Frage ist demnach, was Sie für einen vertrag haben. Liebe Grüsse, NB


Pamo

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Meines Wissens ist der Höchstbetrag an Elterngeld 1.800 Euro pro Monat - aus den 3.000 wird daher leider nichts. Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen von 500.000 Euro bekommen überhaupt kein Elterngeld mehr. http://www.finanztip.de/elterngeld/


Mitglied inaktiv

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Du wirst maximal 1800,-€ EG bekommen, dass ist der Höchstbetrag. 67% gab es mal, gibt es jetzt nur noch für geringer Verdienende. Mit einem 'normalen' Vollzeitjob bekommt Frau fast immer nur noch 65% (und maximal 1800,-€). Du bekommst 12 Monate EG. So weit ich weiß musst Du beim Gehalt den Gewinn der GmbH nicht angeben wenn dieser in der GmbH verbleibt und von Dir nicht angetastet wird. Wenn Du allerdings während des EG-Bezuges Gelder von der GmbH bekommst, dann musst Du dieses bei der EG Stelle angeben und der Zuverdienst wird Dir angerechnet. Vom Zuverdienst bleiben im Grunde 'nur' 33% übrig! Ob Du aus Deinem Versicherungsverhältnis raus kommst kannst Du nur mit Deiner KK klären. Grundsätzlich hättest Du Dich mit dem Angestellten Verhältnis freiwillig gesetztlich versichern können, hast aber die private KV gewählt. An diese Entscheidung bist Du gebunden, es sei denn Du nimmst einen weiteres angestellten verhältnis an und kannst glaubhaft nachweisen in dieses Arbeitsverhältnis mehr Zeit zu inverstieren, dann kannst Du Dich darüber gesetzlich krankenversichern. Ob Dein Vertrag (vom Beitrag oder den Leistungen) angepasst werden kann kann Dir unr die Versicherung oder ggf. ein Versicherungsmakler sagen. LG Sabine


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