Elterngeldberechnung ? Weihnachtsgeld und Urlaubsanspruch während des MuSchuG?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung ? Weihnachtsgeld und Urlaubsanspruch während des MuSchuG?

Hallo Frau Bader, ich bin zum ersten Mal schwanger und in einem unbefristeteten Arbeitsverhältnis angestellt. Hier tauchen bei mir natürlich gleich einige für uns wichtige Fragen auf und ich hoffe Sie können mir bei der Beantwortung behilflich sein: 1)Zum Elterngeld Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 09.10.15. Zuvor hatten mein Mann und ich seit 1 Juli letzten Jahres (Heirat) beide die Lohnsteuerklassen 4. Um jetzt beim Kindergeld etwas mehr rauszuholen, haben wir sofort nach dem positiven Schwangerschaftsest Ende Januar in Klasse 5(Mann)/3(ich) gewechselt, welches beim Finanzamt zum Glück durch den zwar späten aber noch Ende Januar eingereichten Antrag sogar schon ab Anfang Februar wirksam wurde. Nun lese ich überall, dass man seit dem neue Gesetz mindestens 7 Monate des Bemessungszeitraum (12 Monate vor Beginn der Mutterschutzsfrist) in der günstigeren LSt-klasse gewesen sein muss, damit die Elterngeldstelle anschließend so rechnet, als wäre man alle 12 Monate des Bemessungszeitraums schon in der günstigen Klasse gewesen. Leider finde ich im Netz aber weit auseinandergehende Beispiele und mir ist nicht ganz klar, ob hier bei den 7 Monaten der erste Mutterschutzmonat noch miteinbezogen wird oder nicht. Vielleicht könnten Sie mir anhand unseres konkreten Falles erklären, was richtig ist und ob es bei uns noch für die Berechnung mit LSt-Klasse 3 reicht oder nicht. Das wäre toll! I Entbindungstermin 09.10.15, 1 Tag des Mutterschutzes demnach 28.08.15 bis voraussichtlich 04.12.15. Ich wäre jetzt praktisch seit Anfang Februar-August schon diese 7 Monate in der günstigeren Klasse falls August also überhaupt noch in den Bemessungszeitraum einbezogen wird. Allerdings beginnt im Monat August auch schon mein Mutterschutz (zwar erst am 28.8.15 aber er beginnt immerhin in diesem Monat). Reicht das dann noch aus, damit die Elterngeldstelle die 12 Monate mit der aktuell günstigeren Lohnsteuerklasse 3 berechnet oder wäre ich bereits zu spät weil der Monat August auch wenn der Mutterschutz hier erst am 28.08.15 anfängt und ich den Monat eher überwiegend normales Arbeitsentgelt bekommen habe erst mal automatisch ausgeklammert wird? Dann wäre ich nämlich nur 6 ganze Monate in der Lstklasse 3 gewesen und ich müsste ausdrücklich bei der Beantragung des Elterngeldes auf die Ausklammerung des Mutterschutzmonats August verzichten um noch unter die gewünschte Regelung zu fallen, richtig? Verstehe ich es außerdem richtig, dass in diesem Fall der Monat zwar in die Berechnung des Elterngeldes einberechnet würde, aber mein Durchschnittsbrutto im Bemessungszeitraum insgesamt niedriger wäre, weil der 12 Monat statts bspw. 2700 Euro brutto nur mit den Nettowert von ca. 1700 Euro gerechnet würde? Oder würden dann nur die letzten zwei Werktage im August (den Rest des Monats würde ich ja noch normal arbeiten und Arbeitsentgelt beziehen) mein Monatsbrutto im Augst etwas schmälern, was bei 2 Tagen ohnehin nur sehr gering zu Buche schlagen würde. 2)Zum Urlaubsanspuch Ich habe lt. Tarifvertrag Anspruch auf 30 Tage Urlaub (Mo-Fr). Wieviel Urlaub würde mir also zustehen in diesem Jahr wenn meine Mutterschutzfrist am 04.12.15 endet? Bleiben die 30 Tage dann erhalten oder kann mein Arbeitgeber kürzen, weil der letzte Mutterschutztag bereits zum Monatsbeginn Dezember ist? 3)Zum Weihnachtsgeldanspruch: Steht mir dann auch noch Weihnachtsgeld zu, wenn dieses immer mit dem Novembergehalt ausbezahlt wird? Da wäre ich noch angestellt, aber eben in Mutterschutz. Dieses wird uns bisher jedes Jahr bezahlt, ist in unserem Einzelhandelstarifvertrag mit über 62,5 % "des individuell dem/der Anspruchsberechtigten zustehenden monatlichen Tarifentgeltes" verankert, und mein AG erhöht sogar, wenn das Jahr gut lief. immer freiwillig auf 100%. Ferner steht im Tarifvertrag weiter: "Ab dem 2. Jahr der ununterbrochenen Betriebs-/Unternehmens-/Konzernzugehörigkeit hat der/die ausscheidende Arbeitnehmer/in Anspruch auf soviel Zwölftel der tariflichen Sonderzuwendung, wie er/sie im laufenden Kalenderjahr volle Monate im Betrieb/Unternehmen/Konzern tätig war." Was heisst da konkret für mich?? Vielen Dank. für Ihre Hilfe.

von schorleweisssuess am 03.02.2015, 19:59



Antwort auf: Elterngeldberechnung ? Weihnachtsgeld und Urlaubsanspruch während des MuSchuG?

Hallo, es zählen die letzten1 2 Mo. vor der Entbindung ohne Monate mit MG -Bezug. Sollte diese Ausklammerung von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2015



Antwort auf: Elterngeldberechnung ? Weihnachtsgeld und Urlaubsanspruch während des MuSchuG?

Hallo, danke aber was heisst das konkret? Dass der August als ganzer Monat bei uns nicht dazuzählt, ich somit nur 6 volle Monate in Klasse 3 bin und somit nicht diese sondern die un günstigere Klasse 4 zur Elterngeldberechnung herangezogen wird?? Koennten Sie mir das bitte für unseren Fall konkret beantworten? Ich verstehe dies nicht so ganz und weiss nicht an wen ich mich sonst wenden soll. Wie sieht es mit meinen Fragen zum Urlaubsanspruch und Weihnachtsgeld aus? Vielen Dank.

von schorleweisssuess am 04.02.2015, 12:04



Antwort auf: Elterngeldberechnung ? Weihnachtsgeld und Urlaubsanspruch während des MuSchuG?

Du könntest, wenn der Monat August nicht als siebenter Monat zählt, auf den Mutterschutz in diesem Monat verzichten. Sag deinem AG du möchtest den vollen Monat arbeiten. Schon hast du sieben Monate mit Lsk 3 gearbeitet. Urlaub erhältst du die 30 Tage.

von Hibiscus75 am 04.02.2015, 16:36



Antwort auf: Elterngeldberechnung ? Weihnachtsgeld und Urlaubsanspruch während des MuSchuG?

Du musst dafür NICHT arbeiten gehen und auf den Mutterschutz verzichten!!! Du musst nur im Elterngeldantrag ankreuzen, dass du darauf verzichtest, dass die Mutterschutzmonate nicht mit in die Berechnung mit einbezogen werden. Normalerweise erhält die Mutter in diesen Monaten weniger Geld - deshalb werden sie ausgeklammert und stattdessen die 12 Monate genommen, die weiter zurück liegen. Bei mir war es auch so, dass sich das bei mir nachteilig ausgewirkt hätte (habe während der SS den Job gewechselt und dann deutlich mehr verdient), also habe ich im Antrag darauf verzichtet, die Monate bis zur Entbindung wurden voll mit angerechnet und es wurde nicht weiter zurück gegangen. Ich hoffe, das hilft dir. Liebe Grüße PP

von pinkipink am 25.02.2015, 19:39



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