Hallo Frau Bader, ich bin in Festanstellung (vollzeit) und seit vielen Jahren nebenbei als Kleinunternehmer (par.19 UStG) selbstständig. 2019 planen wir schwanger zu werden. Mir ist zu Ohren genommen, dass bei der Elterngeldberechnung in solchen Fällen nur die Nebentätigkeit berücksichtigt wird, es also passieren kann, dass man bei wenigen hundert Euro Elterngeld landet. Meine Internetrecherchen bestätigen das nicht und es klingt auch wenig logisch... Ich bin nun trotzdem unsicher ob ich ab dem 1.1.2018 meine Nebentätigkeit aufgeben sollte. Danke & viele Grüße
von MelanieL89 am 03.11.2017, 08:25