Frage:
Hallo Frau Bader,
ich erwarte im Dezember mein 2. Kind. Ich hab nun 2 Jahre Elterngeld Plus bezogen und während dieser Zeit max 10 Stunden die Woche über eine selbstständige Tätigkeit hinzuverdient (umsadtzsteuerbefreit, 12.000 € pro Jahr, Kleingewerberegelung) Bekomme ich nun auf dieser Grundlage Elterngeld beim zweiten Kind oder wird hier mein Verdienst vom Vollzeit-Job (4.500 € brutto pro Monat) angerechnet?
Ich danke Ihnen!
Viele Grüße, Silke
von Sil_ke am 26.06.2017, 13:32 Uhr

Antwort auf:
Elterngeldanspruch 2. Kind
Hallo,
zuerst einmal muss der entscheidende Berechnungszeitraum ermittelt werden.
Da Sie selbstständig sind, ist es das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Also 2016.
Entscheidend sind also die Einkünfte, die Sie da hatten.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2017

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