Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldanspruch 2. Kind

Frage: Elterngeldanspruch 2. Kind

EmMaJa

Beitrag melden

Guten Tag, unser erstes Kind ist Ende März 2017 geboren. Ich bin geplant 1,5 Jahre in Elternzeit und beziehe derzeit ganz normal 12 Monate Basiselterngeld. Wir planen nun ein zweites Kind und fragen uns wie wir das höchstmögliche Elterngeld erhalten können. 1.) Wenn ich ab April einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber ausüben würde, würden die 450 Euro bei der Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind berücksichtigt werden? Und müsste aus dieser Beschäftigung auch ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt werden? 2.) Ist es sinnvoll noch auf Elterngeld Plus umzuschwenken, da die Monate, die mit Elterngeld belegt sind, ja nicht berücksichtigt werden und sich der Bemessungszeitraum entsprechend nach hinten (vor die erste Elternzeit) verschiebt? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Alle Enkünfte werden berücksichtigt 2. Nur die ersten 14 LM werden berücksichtigt Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

krass...ein kind nach dem finanziellen zu planen...da fehlen mir echt die worte. man plant ein kind, dass es in die familie und die konstellation passt und nicht, wie man die meiste kohle rausholen kann. dann geh sofort nach dem mutterschutz voll arbeiten. dann bekommst viel geld. arg..sorry


EmMaJa

Beitrag melden

Was für ein Kommentar... Ich schrieb ja, dass wir ein zweites Kind planen und ich denke nicht, dass etwas verwerfliches daran ist sich über die Möglichkeiten zu informieren, bei denen man die größtmögliche finanzielle Unterstützung erhält. Nur von Luft und Liebe kann ein Kind nun mal leider nicht leben. Und ich bin 1,5 Jahre in Elternzeit, weil ich mein Kind nichr mit 1 in die KiTa geben möchte! Nun weiß ich, dass ich die Möglichkeit habe mein aktuelles Elterngeld für die letzten Monate auf Elterngeld plus umzustellen, damit sich der Bemessungszeitraum noch 2 Monate nach hinten verschiebt. Vielen Dank Frau Bader.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich erwarte im Dezember mein 2. Kind. Ich hab nun 2 Jahre Elterngeld Plus bezogen und während dieser Zeit max 10 Stunden die Woche über eine selbstständige Tätigkeit hinzuverdient (umsadtzsteuerbefreit, 12.000 € pro Jahr, Kleingewerberegelung) Bekomme ich nun auf dieser Grundlage Elterngeld beim zweiten Kind oder wird hier mein ...

Hallo zusammen, mich beschäftigt seit ein paar Wochen das Thema Elterngeld beim 2. Kind. Man hört so viel verschiedenes dazu. Meine Frage: Ich bin noch bis 31.07.2018 in EZ. Meine Tochter ist jetzt 5,5 Monate alt. Ich habe geplant 2 Jahre Zuhause zu bleiben. 1 Jahr mit Elterngeld, 1 Jahr auf meine Kosten. Wir planen nun Baby Nr 2. Wie verhä ...

Liebe Frau Bader, nach der Geburt meines Sohnes im 08/18, befand ich mich bis Ende 07/20 in Elternzeit. Seit 08/20 läuft mein Vertrag wieder, allerdings auf 100% Kurzarbeit. Eine Änderung auf Teilzeit ist lt. meinem AG erst nach Beendigung der Kurzarbeit möglich. Ab Februar soll ich jedoch stundenweise wieder einsteigen. Nun ist es so, dass wir ein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder ...

Hallo Frau Bader,   ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.  habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Hallo :) Kind 1 ist 2023 geboren, die Elternzeit habe ich beim 2. Kind für den Mutterschutz kurzzeitig unterbrochen (davor nicht gearbeitet), Kind 2 ist im April 2025 geboren.  Nach dem Ende vom Mutterschutz im Juni bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Steht mir jetzt erneut eine Jahressonderzahlung (Tvöd Pflege) zu, wie nach der Geburt des er ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...