Hallo Frau Bader,
Ich bin seit Mai 2014 in Elternzeit für zwei Jahre. Mir wurde im ersten Jahr 65% ausgezahlt, 2. Jahr nichts mehr. Jetzt bin ich erneut schwanger und erhalte ab Mai ein Beschäftigungsverbot aus beruflichen Gründen. August 2016 ist der Entbindungstermin des 2.Kindes.
Wie wird das Gehalt während meines Beschäftigungsverbotes berechnet?
Und wie wird das Elterngeld für das 2.Kind berechnet?
Wird das evtl. aus meinem Lohn VORM Mai 2014 berechnet? Ach genau, Lohnsteuer wäre wieder 4/4!
Würde mich sehr auf Ihre Antwort freuen...
MfG, Kerstin Obermeier
von
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am 07.03.2016, 13:36
Antwort auf:
Elterngeld-Beschäftigungsverbot wie berechnet man das?
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bekommen Sie den vollen Lohn, auch bei einem Beschäftigungsverbot.
Für die Berechnung des Elterngeldes zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, die Arbeitsmonate bringen also was. die anderen Monate zählen mit 0 €
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2016
Antwort auf:
Elterngeld-Beschäftigungsverbot wie berechnet man das?
Wan genau endet die Elternzeit und wann genau beginnt der Mutterschutz ?
von
Sternenschnuppe
am 07.03.2016, 13:50
Antwort auf:
Elterngeld-Beschäftigungsverbot wie berechnet man das?
Elterngeld wird definitiv der Mndestsatz von 300€ plus 75€ Geschwisterbonus
bis das erste Kind 3 ist.
Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz des jeweiligen Kindes.
Du hast seit Juni 2015 bis jetzt schon 10 Nullrunden dabei, mit April 11, Mai auch da da noch Elternzeit reinzählt. Macht 12.
von
Sternenschnuppe
am 07.03.2016, 13:56