Frage: beschäftigungsverbot

Hallo, Ich bin seit einer Woche im beschäftigungsverbot und frage mich wie nun das Geld zusammen gesetzt wird. Wird berechnet ab dem tag in dem ich ins beschäftigungsverbot gehe oder vom beginn der Schwangerschaft? Zählt Weihnachtsgeld in die Berechnungen und am wichtigsten zählen Überstunden mit rein? Ich habe in den letzten Monaten sehr viele Überstunden gemacht die mir bezahlt wurde, kommen die mit in die Berechnung? Stimmt es das man sich nach der Geburt ein weiteres beschäftigungsverbot ausstellen lassen kann solange man vollstillt? Dankeschön mal im voraus Steffi

von scaramouche88 am 11.03.2015, 23:03



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen im BV den Lohn, den Sie ohne bekämen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2015



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