NicoleKimo
Hallo Frau Bader, Ich habe am 21.11.2015 eine Tochter zur Welt gebracht, seitdem beziehe ich Elterngeld. Dieses endet nun am 20.11.16. Davor habe ich Arbeitslosengeld bezogen. Nun bin ich wieder schwanger und der errechnete Entbindungstermin ist der 3.12.2016. Die Krankenkasse meinte, ich bekomme kein Mutterschaftsgeld und muss mich nun selbst versichern mit 170€ im Monat. Aber von welchem Geld ? Da ich ja keine bezüge mehr habe, außer Kindergeld für meine Tochter. Das Arbeitsamt meinte, dass ist eine rechtliche frage und mir würde Mutterschaftsgeld zustehen. Ich bin total neben der spur, in 2 Wochen soll ich entbinden und hänge in der Luft. Können Sie mir vielleicht weiter helfen ? Vielen Dank.
Hallo, in EZ bekommen Sie keine Leistungen der Agentur f Arbeit, Sie hätten die EZ vor Beginn des Mutterschutzes beenden sollen u hätten dann Leistungen über die Agentur f Arbeit erhalten - wenn Sie dies nicht tun, müssen Sie sich ab beendigung des EG selber kk-versichern (oder familienversichern). Sie sollten das schnellstens klären. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
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