Frage:
Hallo Frau Bader.
Zuerst: liebe mitleser, bitte habt Verständnis für meinen Wunsch, die frage von Frau bader beantworten zu lassen. Nur von ihr!
Meine Motte ist am 06.01.2016 geboren. Meine elternzeit endet nach 21 monaten am 05.10.2017. Wurde so beantragt.
Da wir früher als erwartet einen krippenplatz erhalten haben, werde ich zum 27.06.2017 wieder anfangen zu arbeiten.
Nach Einarbeitung gehe ich auf einen Arbeitsvertrag von 20 Stunden, so dass meine wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 24 Stunden beträgt.
Muss ich die elterngeldstelle informieren? Wann muss dies spätestens passieren?
Wie wirkt sich die Arbeit auf die Zahlung vom elterngeld aus? Aktuell bekomme ich durch die 21 monate nur 330 euro rund. Arbeiten gehe ich für mindestlohn.
Die Einarbeitung bedeutet eine Schulung mit ca 40 Stunden pro Woche und das 6 Wochen lang. Kann mich das das elterngeld kosten, da ich ja mehr wie 30 Stunden "arbeite"?
Vielen Dank für die Beantwortung aller meiner Fragen.
von lymue92 am 07.05.2017, 22:23 Uhr

Antwort auf:
Arbeit in Elternzeit
Hallo,
ich wäre vorsichtig u würde mir den Restbetrag auf einmal auszahlen lassen.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2017

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