Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zum Ende der Elternzeit und im Anschluss

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zum Ende der Elternzeit und im Anschluss

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin noch bis zum 20.01.2013 in Elternzeit. Zuvor war ich seit März 2003 in Vollzeit in einer Zahnarztpraxis (weniger als 15 Angestellte) beschäftigt. Bereits im Februar diesen Jahres sprach ich meinen Chef auf die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (3 Vormittage, ca. 12 Std./Woche) an. Seine Antwort seiner Zeit: Es sei kein Problem, kriegen wir schon. Schriftlich habe ich das natürlich nicht. Seine Aussage heute war, dass ich gerne in Vollzeit wiederkommen könne, er wolle keine Teilzeitpraxis führen und die Hauptarbeit meines Aufgabengebietes (hauptsächlich Zahnreinigungen) sei außerdem nachmittags. Naja, ich habe früher den ganzen Tag fast ausschließlich diese Tätigkeit ausgeübt. Und ich müsse dies acht Wochen vorher bekanntgeben. Bei zwei Kolleginnen vor mir war eine Teilzeitbeschäftigung während/nach ihrer Elternzeit kein Problem, eine davon halbtags am Vormittag, die andere anfangs sogar nur zwei habe Tage. Einen weitere Kollegin (Anmeldung/Büro) hat ihre Arbeitszeit um ca. 9 Stunden reduziert. Wenn ich dem Vollzeitangebot nicht nachkommen könne würde die Beschäftigung automatisch auslaufen, ohne Kündigung, Aufhebungsvertrag (letzteren bekam eine Zahntechnikerin der Praxis, als sie halbtags wiedereinsteigen wollte) oder sonstige Ansprüche (er meinte wohl Abfindung). Ist das so korrekt? Endet der Arbeitsvertrag automatisch, wenn ich das Vollzeitangebot nicht annehmen kann? Ich werde zur Sicherheit noch diese Woche einen schriftlichen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung ab Oktober per Einschreiben/Rückschein einreichen. Welche Möglichkeiten/Rechte habe ich, wenn er diesen ablehnt oder erst gar nicht antworten sollte? Muss ich mich dann arbeitslos melden? Es wäre großartig, wenn Sie mir weiterhelfen können, danke Ihnen sehr für Ihre Mühe und hoffe auch, dass Ihre Antwort noch anderen Angestellten in div. Arztpraxen hilft.

von nickim am 23.07.2012, 21:01



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zum Ende der Elternzeit und im Anschluss

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2012



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zum Ende der Elternzeit und im Anschluss

Es ist echt schwierig, weil die Praxis so klein ist. Wäre sie größer, dann hättest du sehr große Chancen, denn es gibt ja schon Teilzeitkräfte verschiedenster Art! Und du kannst ja belegen, dass "deine Aufgabe" ganztägig durchführbar ist! Allerdings müsstest du anwaltlich oder gar gerichtlich vorgehen, was dem Arbeitsverhältnis nicht unbedingt hilft. Wenn du nicht Vollzeit arbeiten gehst, läuft dein Vertrag nicht aus - schlimmer, du musst kündigen, weil du deinen Pflichten (Vollzeit arbeiten) nicht nachkommen kannst. Ich würde zuerst nochmal das Gespräch (mit Zeugen) suchen, und dabei ein Schreiben vorlegen, wie ich mir die Arbeit (Stunden/Arbeitszeiten) vorstelle. Leg dir die Argumente (andere TZ-Kräfte und Aufgabengebiet) zurecht. Vielleicht fällt dir noch was ein, was du dem AG besonders schmackhaft machen kannst (Profi bei Zahnreinigung, doch ne halbe Std eher kommen oder so). Gruß Sabine

von SumSum076 am 24.07.2012, 21:41



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