Hallo Frau Bader,
ich befinde mich in Elternzeit bis 30.09.2013 (13 Monate) und war davor im Außendienst tätig. Als ich mit meinem Chef besprechen wollte welche Aufgaben ich ab 01.10 uebernehmen kann, wurde ich informiert, dass es wahrscheinlich zu einer Kuendigung kommen wird. (Es wird mehr Personal abgebaut).
Der Vorschlag war die Elternzeit zu verlaengern, vielleicht verbessert sich die Lage.
Meine Frage lautet: wenn ich bis 30.09 erneurt schwanger werde, habe ich Anspruch auf meinem Job?
Ich wuerde dann bis Mutterschutz vollzeit arbeiten.
Vielen Dank!
Marisol
von
Marisol
am 01.07.2013, 20:55
Antwort auf:
Anspruch auf Job bei 2. Schwangerschaft kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind
Ja, hast Du, und Kündigungsschutz .
Ist die Lage des AG aber sehr schlecht kann er mit Zustimmung einer Behörde ( Gewerbeaufsichtsamt ? ) dennoch kündigen.
Aber dafür muss es ganz gute Gründe geben.
Von daher : Option Verlängerung EZ offen halten und abwarten ob es mit der Schwangerschaft klappt.
EZ Verlängerung geht ja auch kurzfristig dann.
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2013, 21:01
Antwort auf:
Anspruch auf Job bei 2. Schwangerschaft kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind
@ Sternenschnuppe: vielen Dank für die Antwort.
Ich hätte noch eine Frage: nehmen wir an es klappt nicht mit der Schwangerschaft bis Ende der Elternzeit und ich bin "gezwungen" einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Damit werde ich für einige Monate freigestellt (3 Monate zum Quartalsende). Würde ich in dieser Zeit Schwanger werden, welche Rechte stehen mir zu?
Vielen Dank im Voraus!
von
Marisol
am 10.07.2013, 10:41