Hallo, wenn man bis zum Beginn des Mutterschutzes aufgrund einer Depression krank geschrieben ist, erhält man dann vom Arbeitgeber trotzdem den Arbeitgeberzuschutz während der Schutzfristen? Diese werden doch von den letzten drei Gehältern berechnet und wenn es aufgrund Krankengeld keine Gehälter mehr gab?
Mitglied inaktiv - 15.09.2008, 18:01
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit und Arbeitgeberzuschuss
Hallo,
verstehe ich nicht. Wieso ist man für eine Zeit, wo sowieso ein BV besteht, krank geschrieben? Und wenn die Krankschreibung zu Beginn des Mutterschutzes erst beginnt ändert sich doch nichts am MG?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2008
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit und Arbeitgeberzuschuss
Nein, ich bin jetzt im 6 SSW und wegen Depressionen Krank geschrieben, also kein Beschäftigungsverbot.
Außerdem habe ich zwei Wochen Resturlaub welches ich ohnehin vor dem Mutterschutz geplant hatte.
Meine Frage ist nun, ob ich zusätzlich zum Mutterschaftsgeld (während der Phase des Mutterschutzes) auch den Arbeitgeberzuschuss kriege; immerhin habe ich bis dahin Krankengeld und kein Arbeitsentgelt erhalten.
Danke!
Mitglied inaktiv - 17.09.2008, 09:38