Arbeitsunfähigkeit und Arbeitgeberzuschuss

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsunfähigkeit und Arbeitgeberzuschuss

Hallo, wenn man bis zum Beginn des Mutterschutzes aufgrund einer Depression krank geschrieben ist, erhält man dann vom Arbeitgeber trotzdem den Arbeitgeberzuschutz während der Schutzfristen? Diese werden doch von den letzten drei Gehältern berechnet und wenn es aufgrund Krankengeld keine Gehälter mehr gab?

Mitglied inaktiv - 15.09.2008, 18:01



Antwort auf: Arbeitsunfähigkeit und Arbeitgeberzuschuss

Hallo, verstehe ich nicht. Wieso ist man für eine Zeit, wo sowieso ein BV besteht, krank geschrieben? Und wenn die Krankschreibung zu Beginn des Mutterschutzes erst beginnt ändert sich doch nichts am MG? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2008



Antwort auf: Arbeitsunfähigkeit und Arbeitgeberzuschuss

Nein, ich bin jetzt im 6 SSW und wegen Depressionen Krank geschrieben, also kein Beschäftigungsverbot. Außerdem habe ich zwei Wochen Resturlaub welches ich ohnehin vor dem Mutterschutz geplant hatte. Meine Frage ist nun, ob ich zusätzlich zum Mutterschaftsgeld (während der Phase des Mutterschutzes) auch den Arbeitgeberzuschuss kriege; immerhin habe ich bis dahin Krankengeld und kein Arbeitsentgelt erhalten. Danke!

Mitglied inaktiv - 17.09.2008, 09:38



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