Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeberzuschuss

Frage: Arbeitgeberzuschuss

Xenia-Boran

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Hallo Frau Bader Ich habe eine Frage zwecks arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Und zwar war ich krankgeschrieben wegen der Schwangerschaft da ich in der Gastronomie arbeite Ich war vom 25.10.2021 bis zum 22.12.2021 krankgeschrieben das heißt ich habe vom 06.12.2021 bis zum 22.12.2021 Krankengeld bezogen vom 22.12.2021-27.12.2021 hatte ich noch Rest Urlaub vom 28.12.2021bis zum 07.02.2022 war ich im Mutterschutz am 08.02.2022 wäre der errechnete geburtstermin Nun hatte ich Krankengeld bekommen vom 06.12.2021 -22.12.2021 ab dem 28.12.2021-07.02.2021 hatte ich Geld von der Krankenkasse bekommen aber habe kein arbeitgeberzuschuss erhalten kann es sein da ich Krankengeld bekommen habe deswegen nichts vom Arbeitgeber erhalte Mit freundlichen Grüßen Xenia boran


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Einzelfallberechnungen darf ich hier nicht vornehmen, bitte die Hinweise lesen. Liebe Grüße NB


mellomania

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du bist krankgeschrieben weil du in der gastro arbeitest? versteh ich net...


Ani123

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Ihre Krankschreibung endete am 22.12.2021. Vom 23.12.2021 bis 27.12.2021 hatten Sie Urlaub, seit dem 28.12.2021 sind sie im Mutterschutz. Folglich lag keine Krankschreibung zu Beginn bzw. während des Mutterschutzes vor. Ohne Mutterschutz wären sie arbeiten gegangen. Damit muss ihr AG den Zuschuss zahlen. Ich würde ihn kontaktieren und die Situation schildern.


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