Sehr geehrte Frau Bader,
wir bekommen demnächst unser zweites Kind. Die Kinder sind 22 Monate auseinander. Bei K1 habe ich 22 Monate Elterngeld beantragt, diese vorzeitig wegen MuSchu beendet.
Bei K1 war ich im ersten Lebensjahr während des Elterngeldbezugs 3 Monate arbeitsunfähig geschrieben. Mein Schwager sagte mir nun, dass ich diese Zeiten bei der Beantragung des Elterngeldes für K2 mit einreichen solle, da dann die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt wird und mir somit am Ende ein höheres Elterngeld zustehen würde.
Ist dies so korrekt? Interessiert die Elterngeldstelle meine Arbeitsunfähigkeit?
Viele Grüße,
Laura
von
LaurasMond
am 05.07.2023, 22:42
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit in Elternzeit
Hallo,
wenn Sie nicht arbeiten ist das ohne Belang.
Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und mit EG bis zum 14. Lebensmonat können Sie ausklammern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.07.2023
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit in Elternzeit
Hast du denn innerhalb der EZ gearbeitet?
von
KielSprotte
am 06.07.2023, 01:15
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit in Elternzeit
Nein, ich habe während des Elterngeldbezugs nicht gearbeitet.
von
LaurasMond
am 06.07.2023, 09:04
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit in Elternzeit
Aber auch nur wenn es schwangerschaftsbedingt war. Was bei Abstand 22 Monate und Erkrankung im 1. LJ nicht passt. Arbeit eh vorausgesetzt.
von
Sternenschnuppe
am 06.07.2023, 09:07
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit in Elternzeit
Und wozu dann die AU?
Alles nach dem 14. Monat von Kind 1 geht mit 0€ in die Berechnung. Alles davor wird eh ausgeklammert.
von
Sternenschnuppe
am 06.07.2023, 09:09
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit in Elternzeit
Keine Relevanz
Es werden max 14 Monate mit Elterngeld ausgeklammert und die Monate mit Mutterschaftsgeld.
Also alles ab Monat 15 nach Geburt des ersten Kindes zählt mit 0€, weil auch beim zweiten Kind die 12 Monate vor Mutterschutz berücksichtigt werden.
von
MamaausM2
am 06.07.2023, 11:36