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Sehr geehrte Frau Bader, im August habe ich unser erstes Kind bekommen. Weil mein Mann etwas zu viel verdient, bekomme ich gar nichts. Ich selbst bin unmittelbar nach dem Mutterschutz zurück in den Beruf, d.h. offiziell in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung (6 Stunden pro Woche in der Schule), damit verdiene ich 800 Euro netto. Dies werde ich drei Jahre so handhaben. Sollte ich in dieser Zeit noch ein Kind bekommen, wie errechnet sich dann das Elterngeld? Nach dem alten Einkommen vor dem ersten Kind (wäre der Höchstbetrag) oder nach dem Einkommen während der Elternzeit? Es handelt sich ja um eine geringfügige Beschäftigung und offiziell bin ich in Elternzeit (als Beamtin): Danke für Ihre Auskunft!
Hallo, Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, hab das 1. Kind im Juli 2020 bekommen, dann EG Plus bezogen (diesen Monat letzte Auszahlung bekommen). Im Oktober 2021 hab ich ein Kleingewerbe angemeldet aber erste Einkünfte erst März 2022 gehabt. Im September 2022 kommt mein zweites Kind zur Welt. Würde trotzdem noch der Bemessungzeitraum bei mir so verschoben werden, dass n ...
Hallo Fr Bader, meine Frau ist gerade mit unserem ersten Kind in Elternzeit. Sie erhält zum jetzigen Zeitpunkt Elterngeld (Höchstsatz) und hat zusätzlich seit 2 Monaten einen kleinen Stellenanteil 350Euro bei ihrem Arbeitgeber welcher beim Elterngeld rausgestürzt/verrechnet wird. Die eingereichte Elternzeit von 12 Monaten geht bis ca. 1.No ...
Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ...
Hallo Frau Bader, Mein ET ist am 01.01.2023. ich würde gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen. Das Elterngeld wird dann dementsprechend gezogen auf zwei Jahre. Um für ein zweites Kind das volle Elterngeld erneut zu bekommen, wäre es ja von Vorteil schnellstmöglich erneut schwanger zu werden. Innerhalb welches Zeitraumes muss dies geschehen? Muss das z ...
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Hallo Frau Bader, ich bin mit dem zweiten Kind in der 18. ssw schwanger. Das erste Kind trägt meinen Nachnamen - nun möchte mein Partner (unverheiratet) dass das zweite Kind seinen Nachnamen trägt. Ich bin im Internert nicht richtig fündig geworden, einmal heisst es Geschwister bei gleichen Eltern müssen den gleichen Nachnamen tragen und e ...
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Hallo Frau Bader, ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen. Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...
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