Valentinavittoria
Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ersten Kind ging dann vom 06.05.2021 bis zum 06.08.2022 (15 Monate). Im Internet lese ich zur Berechnung des Elterngeldes für Kind zwei das hier: Von diesen 12 Monaten können einzelne Monate ausgenommen werden, in denen Sie im Mutterschutz waren und/oder Elterngeld bekommen haben für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten. Wie sieht das jetzt bei mir aus, denn ich habe dann Elterngeld für die ersten 15 Lebensmonaten bezogen und nicht 14. Wird mir wegen dem einem Monat mehr, der gesamte Zeitraum in dem ich dann in den letzten zwölf Monate Elterngeld bekommen habe nicht ausgeklammert? Liebe Grüße Valentina
Hallo, es werden nur die ersten 14 Mo. ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Doch es werden alle 14 Monate mit Elterngeld ausgeklammert. Der 15. Monat zählt einfach mit 0€. Danach dann dein Lohn. Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du auch ausklammern lassen. Geschwisterbonus gibt es auch noch bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird.
Ähnliche Fragen
Habe ich es richtig verstanden, dass wenn man nach einer 12 monatigen Elternzeit wieder anfängt zu arbeiten, schwanger wird und das Geschwisterkind kommt innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des ersten Kindes, das Elterngeld so berechnet wird, dass nur die Zeiten vor der Geburt des ersten Kindes berechnet werden? Werden somit die paar Monate d ...
Hallo zusammen, Ich habe mich tatsächlich hier im Forum angemeldet weil ich bereits einiges über das Elterngeld gelesen habe. Wir haben heute den Bescheid vom Elterngeld für das zweite Kind bekommen. Kind 1: geb 13.05.18 Kind 2: geb 28.03.20 Meine Frau hat für das erste Kind Elterngeld Plus bezogen und war demnach bis zur Geburt des zwe ...
Hi zusammen, für mein erstes Kind (geboren 9/21) habe ich bisher neben dem Mutterschutz nur zwei Monate Elternzeit genommen und sonst immer Vollzeit gearbeitet. Aktuell bin ich nicht in Elternzeit und erwarte in 12/23 das zweite Kind. Zukünftig möchte ich die Elternzeit mehr nutzen und nach Möglichkeit für beide Kinder noch die maximale Zeit nehme ...
Guten Tag, zur Elterngeldberechnung hätte ich noch folgende Frage. Ich habe jetzt am 15. November wieder angefangen zu arbeiten. Gerne möchte ich bald wieder schwanger werden. Würde der halbe November mit in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld fallen? Und evtl mit Verrechnung des halben Mutterschutzmonats als ganzer Monat gezählt werden? O ...
Guten Tag Frau Bader, ich bekomme seit einigen Jahren von meinem Arbeitsgeber eine pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschlag in Höhe von 200 € netto monatlich bezahlt. Dieser Fahrkostenzuschlag errechnet sich aus der Fahrstrecke bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr und ist damals Zustande gekommen, weil ich intern die Betriebsstätte gewechs ...
Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage: Unser Sohn kam im Juli 2022 zur Welt. Im Juli 2023 wurde ich wieder schwanger, ET ist der 21.04.24. Offiziell gehe ich seit Mitte Oktober wieder arbeiten (80%). Mein Arbeitgeber bietet jedoch 12 Wochen bezahlten Elternurlaub in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes an, sodass ich de ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen. Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende ...
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...
Hallo, ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot. Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld