Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ersten Kind ging dann vom 06.05.2021 bis zum 06.08.2022 (15 Monate). Im Internet lese ich zur Berechnung des Elterngeldes für Kind zwei das hier: Von diesen 12 Monaten können einzelne Monate ausgenommen werden, in denen Sie im Mutterschutz waren und/oder Elterngeld bekommen haben für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten. Wie sieht das jetzt bei mir aus, denn ich habe dann Elterngeld für die ersten 15 Lebensmonaten bezogen und nicht 14. Wird mir wegen dem einem Monat mehr, der gesamte Zeitraum in dem ich dann in den letzten zwölf Monate Elterngeld bekommen habe nicht ausgeklammert? Liebe Grüße Valentina
von Valentinavittoria am 01.06.2022, 00:12