Elterngeldberechnung für zweites Kind fällt in Elterngeld vom ersten Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung für zweites Kind fällt in Elterngeld vom ersten Kind

Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ersten Kind ging dann vom 06.05.2021 bis zum 06.08.2022 (15 Monate). Im Internet lese ich zur Berechnung des Elterngeldes für Kind zwei das hier: Von diesen 12 Monaten können einzelne Monate ausgenommen werden, in denen Sie im Mutterschutz waren und/oder Elterngeld bekommen haben für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten. Wie sieht das jetzt bei mir aus, denn ich habe dann Elterngeld für die ersten 15 Lebensmonaten bezogen und nicht 14. Wird mir wegen dem einem Monat mehr, der gesamte Zeitraum in dem ich dann in den letzten zwölf Monate Elterngeld bekommen habe nicht ausgeklammert? Liebe Grüße Valentina

von Valentinavittoria am 01.06.2022, 00:12



Antwort auf: Elterngeldberechnung für zweites Kind fällt in Elterngeld vom ersten Kind

Hallo, es werden nur die ersten 14 Mo. ausgeklammert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2022



Antwort auf: Elterngeldberechnung für zweites Kind fällt in Elterngeld vom ersten Kind

Doch es werden alle 14 Monate mit Elterngeld ausgeklammert. Der 15. Monat zählt einfach mit 0€. Danach dann dein Lohn. Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du auch ausklammern lassen. Geschwisterbonus gibt es auch noch bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird.

Mitglied inaktiv - 01.06.2022, 06:12



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