Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung zweites Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeldberechnung zweites Kind

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Habe ich es richtig verstanden, dass wenn man nach einer 12 monatigen Elternzeit wieder anfängt zu arbeiten, schwanger wird und das Geschwisterkind kommt innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des ersten Kindes, das Elterngeld so berechnet wird, dass nur die Zeiten vor der Geburt des ersten Kindes berechnet werden? Werden somit die paar Monate die man nach der Elternzeit gearbeitet hat nicht zur Berechnung herangezogen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. Liebe Grüsse, NB (Quelle Bsp:Zentrum Bayern Familie und Soziales)


SumSum076

Beitrag melden

Nein, das hast du falsch verstanden. Mal angenommen, du würdest ab dem 1. Geburtstag von Kind 1 nicht arbeiten gehen (wärst "nur" in Elternzeit) und das zweite Kind käme um den 2. Geburtstag von Kind 1, dann bekämst du nur den Mindestsatz an Elterngeld. Denn du hast ja dann in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt kein Einkommen gehabt... Jeder Monat, den du zwischen 1. Geburtstag (von Kind 1) und Geburt/Mutterschutz Kind 2 arbeiten gehst und Einkommen hast, erhöht dein Elterngeld für Kind 2. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo zusammen, Ich habe mich tatsächlich hier im Forum angemeldet weil ich bereits einiges über das Elterngeld gelesen habe. Wir haben heute den Bescheid vom Elterngeld für das zweite Kind bekommen. Kind 1: geb 13.05.18 Kind 2: geb 28.03.20 Meine Frau hat für das erste Kind Elterngeld Plus bezogen und war demnach bis zur Geburt des zwe ...

Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ...

Hi zusammen, für mein erstes Kind (geboren 9/21) habe ich bisher neben dem Mutterschutz nur zwei Monate Elternzeit genommen und sonst immer Vollzeit gearbeitet. Aktuell bin ich nicht in Elternzeit und erwarte in 12/23 das zweite Kind. Zukünftig möchte ich die Elternzeit mehr nutzen und nach Möglichkeit für beide Kinder noch die maximale Zeit nehme ...

Guten Tag, zur Elterngeldberechnung hätte ich noch folgende Frage. Ich habe jetzt am 15. November wieder angefangen zu arbeiten. Gerne möchte ich bald wieder schwanger werden. Würde der halbe November mit in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld fallen? Und evtl mit Verrechnung des halben Mutterschutzmonats als ganzer Monat gezählt werden? O ...

Guten Tag Frau Bader, ich bekomme seit einigen Jahren von meinem Arbeitsgeber eine pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschlag in Höhe von 200 € netto monatlich bezahlt. Dieser Fahrkostenzuschlag errechnet sich aus der Fahrstrecke bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr und ist damals Zustande gekommen, weil ich intern die Betriebsstätte gewechs ...

Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage: Unser Sohn kam im Juli 2022 zur Welt. Im Juli 2023 wurde ich wieder schwanger, ET ist der 21.04.24. Offiziell gehe ich seit Mitte Oktober wieder arbeiten (80%). Mein Arbeitgeber bietet jedoch 12 Wochen bezahlten Elternurlaub in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes an, sodass ich de ...

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen:  Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...

Hallo,  ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot.    Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...