Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung zweites Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung zweites Kind

SaschaLo

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Hallo zusammen, Ich habe mich tatsächlich hier im Forum angemeldet weil ich bereits einiges über das Elterngeld gelesen habe. Wir haben heute den Bescheid vom Elterngeld für das zweite Kind bekommen. Kind 1: geb 13.05.18 Kind 2: geb 28.03.20 Meine Frau hat für das erste Kind Elterngeld Plus bezogen und war demnach bis zur Geburt des zweiten Kindes durchgehend in Elternzeit bzw. Mutterschutz und nicht arbeitstätig. Nun haben wir uns erst gewundert, dass der Bescheid für das zweite Kind deutlich niedriger ist, als der für das erste. Nach einem kurzen Telefonat mit der LBank (BW) wurde uns dann mitgeteilt, dass nur die ersten 14 Monate des Elterngeldes von Kind 1 übersprungen werden, August 2019 bis Geburt wurde demnach mit 0 in die Berechnung aufgenommen. Demnach hätte meine Frau ab 08-2019 wieder arbeiten müssen oder wir hätten früher unser Kind bekommen sollen.... Wie schon in der ersten Schwangerschaft hätte meine Frau ein durchgehendes Beschäftigungsverbot bekommen, könnten wir das nachträglich einreichen um die Monate ab 08-2019 ebenfalls zu überspringen? Besten Dank und ein schönes Wochenende


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihre Frau war in Ez und das kann man rückwirkend nicht ändern. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ein Beschäftigungsverbot kann man nicht nachträglich einreichen. Es dient dazu, dass eine schwangere Arbeitnehmerin geschützt wird. Was ja nicht zutrifft, wenn deine zuhause war. Zumal ja der AG mitspielen muss


SumSum076

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Is ne Scherzfrage, oder? Muss ne Scherzfrage sein! So einen offensichtlichen Betrugsversuch kann man nirgends schön reden.... Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Irgendwie wird es hier immer lustiger. Erst sind es Schwangere, die eigentlich krank sind aber UPS schwanger und plötzlich arbeiten können, weil ein BV ganz sicher kommt.... Dann andere schwangere, die eigentlich in Elternzeit sind und ihr Kind betreuen und plötzlich Vollzeit zurück könnten, weil ein bv ganz sicher ist... Ne andere kämpfte um ein BV, weil sie nicht arbeiten möchte, aber kein Geld haben möchte nur die Freistellung und zuhause trotzdem das erstgeborene betreuen. Aber dies hier.... Nachträglich ein BV geltend machen, obwohl die ganze Zeit daheim, damit es mehr Elterngeld gibt. Zumal der AG ja mitspielen muss, der den ganzen Spass vorfinanziert.


Felica

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Statt dankbar zu sein das es überhaupt EG gibt und dann auch noch mehr als Mindestsatz, wird überlegt wie man am besten noch betrügen kann. Dreist muss man halt sein. Aber volles Mutterschaftsgeld wurde sicherlich auch noch mitgenommen.


Felica

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Wobei, wenn die EG Kasse sagt die haben von August bis Geburt mit 0 € gerechnet dann wurde wohl nicht zum neuen Mutterschutz EG und EZ vorzeitig beendet. In dem Falle wurde dann man wegen eigenem Verschulden Geld verschenkt. Wenn ET im Ende März muss der neue Mutterschutz ja spätestens im Februar geendet haben. Hätte Frau dann die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendet, hätte es vom AG das volle Mutterschaftsgeld gegeben. Wenn dann noch das EG geändert worden wäre auf Basis - verstehe eh nicht warum EG Plus wenn man nicht plant in der EZ zu arbeiten, dann wäre das EG nicht mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet worden. Für das zweite Kind waren ja eh nur längstens 14 Monate EG Plus relevant. Da auch Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurden ausgeklammert werden, wären es dann nur August bis Januar gewesen welche mit 0 € gerechnet worden wären. Hätte dann auch noch etwas mehr beim EG für das zweite Kind mit sich gebracht, plus den Geschwisterbonus. Ich hoffe wenigstens das jetzt nicht wieder EG Plus gewählt worden ist, sonst wird gleich das nächste Geld verschenkt. Den der Geschwisterbonus fällt weg wenn das ältere Kind seinen 3ten Geburtstag hat, völlig egal ob dann schon das EG Plus für das zweite Kind durch ist.


Mitglied inaktiv

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Vor allem bei wem einreichen. Das Kind ist längst da, die Frau hat nie gearbeitet. Der AG müsste ab Aug 19 Lohn Abrechnungen erstellen, für jemand der gar nicht gearbeitet hat und das Geld auszahlen, damit nachträglich die EG stelle das EG ändert. Langsam wird es hier immer lustiger


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