Guten Tag,
Ich habe im Juni 22 ein Kind bekommen und 3 Jahre Elternzeit (und Elterngeld plus) beantragt. Möchte ca. im August 23 wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen.
Wenn ich im September 23 schwanger werde, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind ? Danke
von
WolkeMinna
am 09.11.2022, 13:56
Antwort auf:
Elterngeld zweites Kind
Hallo,
als Bemessungszeitraum gelten die letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes. Ausklammern können Sie Monate mit Mutterschaftsgeld sowie mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2022
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Elterngeld zweites Kind
Nein. Im September 23 müsste dein Kind bereits geboren werden sein um dein jetziges EG zu bekommen.
von
Neverland
am 09.11.2022, 13:59
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Elterngeld zweites Kind
Und wenn ich nicht arbeiten gehe ?
von
WolkeMinna
am 09.11.2022, 14:03
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Elterngeld zweites Kind
Dann auch nicht.
von
Suomi
am 09.11.2022, 14:11
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Elterngeld zweites Kind
Danke
von
WolkeMinna
am 09.11.2022, 14:13
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Elterngeld zweites Kind
Was wird dann für das Elterngeld zur Berechnung hinzugezogen?
von
WolkeMinna
am 09.11.2022, 14:17
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Elterngeld zweites Kind
Zum größten Teil das Teilzeiteinkommen - das kommt tatsächlich darauf an, wie viel zeit genau zwischen den beiden Kindern vergeht.
von
Dojii
am 09.11.2022, 15:34
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Elterngeld zweites Kind
Maßgeblich sind auch beim zweiten Kind die 12 Monate vor Mutterschutz.
Nicht berücksichtigt werden d.h ausgeklammert werden nur die Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes und die Monate mit Mutterschaftsgeld
von
MamaausM2
am 09.11.2022, 17:37