Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld zweites Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld zweites Kind

Ell!um

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Ich bekomme momentan für meinen ersten Sohn Elterngeld und bin bereits erneut schwanger. Jetzt wurde, während meiner Elternzeit der Betrieb in dem ich gearbeitet habe aufgrund von Corona geschlossen und ich somit gekündigt. Ich werde dementsprechend kein Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt bekommen, was natürlich auch vollkommen okay ist. Nun ist aber meine Frage, wenn ich für Kind Nr. 1 noch Elterngeld beziehe, wird dieses mit dem Elterngeld für Kind Nr. 2 verrechnet? Wahrscheinlich werde ich einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen. Wie verhält es sich dann? Kann ich, da ich kein Mutterschaftsgeld bekomme, für Kind 2 das EG erst im zweiten Lebensmonat starten? Vielen Dank im voraus für die Tipps.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Mutterschaftsgeld können Sie bekommen nach www.Mutterschaftsgeld.de 2. Sind denn zwischen den beiden Kindern weniger als zwölf Monate? Ansonsten können Sie sich vor Geburt des zweiten Kindes das restliche Elterngeld für das erste Kind auszahlen lassen. Liebe Grüße NB


Minimäuschen

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Bist du sicher, dass du kein Mutterschaftsgeld bekommst? https://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschaftsgeld/arbeitgeberzuschuss-bei-beendetem-arbeitsverhaeltniss-oder-insolvenz-7152 Für sinnvolle Tipps wären noch ein paar Daten hilfreich. Wann sind die Geburtstermine? Wann wurdest du gekündigt?


Felica

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Wenn du Anspruch auf ALG1 hast, hast du auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ist das ältere Kind betreut oder könnte das geregelt werden über oma/opa? Wie hoch das neue EG ausfällt, hängt davon an wie weit die Kinder auseinander sind. Du solltest aber auf jeden Fall das EG des ersten Kindes zum neuen Mutterschutz beenden. Den sonst wird das SG mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet bzw mit dem EG ersten Kind. Man kann recht einfach EG plus in Basis-EG ändern lassen. Einfach mit der EG Kasse klären. Dann wird das so gerechnet als wenn du in den Monaten Basis bekommen hättest.


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