Hallo Frau Bader,
Mein ET ist am 01.01.2023. ich würde gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen. Das Elterngeld wird dann dementsprechend gezogen auf zwei Jahre. Um für ein zweites Kind das volle Elterngeld erneut zu bekommen, wäre es ja von Vorteil schnellstmöglich erneut schwanger zu werden. Innerhalb welches Zeitraumes muss dies geschehen? Muss das zweite Kind innerhalb des ersten Elternzeit Jahres geboren werden oder reicht eine erneute Schwangerschaft und das Kind wird erst im zweiten Elternzeit Jahr geboren?
Vielen Dank
von
Kindskopf
am 28.10.2022, 12:17
Antwort auf:
Volles Elterngeld für zweites Kind
Hallo,
Bemessungszeitraum sind die letzten 12 Monate vor der Geburt. Monate mit MG und EG bis zum 14. Lebensmonat kann man ausklammern.
Also ca 16 Monate.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.10.2022
Antwort auf:
Volles Elterngeld für zweites Kind
Grob gesagt, sollte das zweite Kind innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten des ersten Kindes geboren werden.
von
Suomi
am 28.10.2022, 12:40
Antwort auf:
Volles Elterngeld für zweites Kind
Mein 1. Kind wird ca. 16 Monate alt sein wenn mein 2. Kind geboren wird und ich kann noch so viele Monate ausklammern, dass die gleichen Monate für die Berechnung des EG zählen wie für Kind 1. Kind 2 muss also nicht im 1. Lebensjahr von Kind 1 geboren werden, aber soweit ich weiß ist das bei mir der spätestmögliche Zeitpunkt.
Ein nicht-rechtlicher Rat, nach dem du nicht gefragt hast (kannst ihn also einfach auch ignorieren): wenn du mit deinem 1. Kind schwanger bist, dann würde ich nicht bereits die 2. Schwangerschaft „planen“, bevor das 1. Kind überhaupt geboren ist. Es gibt sehr viele Dinge, die man erst versteht, wenn man sie erlebt. Und es gibt da so einige Dinge, die ganz entscheidend sind, die du aber nicht planen kannst, wie z.B. dein körperlicher Zustand nach der Schwangerschaft, das Temperament sowohl von Kind 1 als auch Kind 2, deine persönliche Belastbarkeit,….auch ich weiß noch nicht, wie es nach der Geburt von Kind 2 werden wird, aber ich mache mir da keine Illusionen, dass es einfach wird. Und „geplant“ haben wir die 2. Schwangerschaft erst ein halbes Jahr nach der Geburt, und selbst da gibt es noch einige Unbekannte. Aber man weiß zumindest, ob man sich körperlich bereit für eine 2. Schwangerschaft fühlt (die wird nämlich etwas härter als die 1. Schwangerschaft, denn Kind 1 muss ja trotz Schwangerschaft versorgt werden) und man hat ca. 6-7 Monate mit Kind 1 erlebt. Was nicht bedeutet, dass man dann schon das einschätzen kann, was danach noch kommt. Wenn du Pech hast, kann z.B. Kind 1 noch nicht mal laufen, wenn Kind 2 geboren wurde.
Wenn du Kind 1 stillen möchtest, kann das eine 2. Schwangerschaft durchaus verhindern (muss nicht, ist auch keine sichere Verhütungsmethode, aber viele Frauen haben ihren 1. Eisprung erst nach dem Abstillen). Da gibt es wirklich so Einiges zu bedenken und abzuwägen bei diesem Plan.
LG
von
Anna198
am 28.10.2022, 13:28
Antwort auf:
Volles Elterngeld für zweites Kind
Dem kann ich nur zustimmen.
Du kannst die ersten 14 Monate ausklammern, sofern du in jedem dieser Monate Elterngeld beziehst. Ich habe deshalb 4 Monate EG plus genommen um den Bezugszeitraum etwas zu verlängern. Zusätzlich kannst du die sechs Wochen Mutterschutz ausklammern, womit du auf grob auf 16 Monate kommen kannst.
Spätestens wenn dein Kind 7 Monate alt ist, müsstest du also schwanger werden, was sehr sportlich ist
Du kannst natürlich schon mal die Weichen für dein geplantes Szenario stellen. Dennoch würde ich mir zur Sicherheit einen Plan B überlegen.
von
Minimäuschen
am 28.10.2022, 15:51
Antwort auf:
Volles Elterngeld für zweites Kind
Mutterschutz für das jüngere Kind muss beginnen, wenn das ältere Kind 15 Monate alt wird. kommt es später, wird es weniger EG. bei der Planung macht es keinen Sinn das EG über den 14 Monate hinaus zu beziehen. Zum neuen Mutterschutz die EZ vom älteren Kind beenden.
von
Bone
am 28.10.2022, 16:54