Elterngeld zweites Kind - 1,5 Jahre Abstand

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld zweites Kind - 1,5 Jahre Abstand

Servus! Ich bin aktuell wieder schwanger (Termin Weihnachten/Dezember 2020) und bereite momentan alle Dokumente für die Zeit nach der Geburt vor...bezüglich des Elterngeldes hätte ich Fragen und würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Unser 1. Kind wurde Mitte Juni 2019 geboren. Ich war davor Angestellte, hatte ganz normalen Mutterschutz und bin seitdem in Elternzeit. Für die ersten 10 Monate hatte ich BasisElterngeld. Für den 11-14 LM habe ich ElterngeldPlus (somit Elterngeld bis Mitte August 2020). Seit Ende Juni habe ich einen Minijob in Elternzeit bei meinem alten Arbeitgeber (alter Vertrag bleibt unberührt). Meine aktuelle Elternzeit werde ich zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Ich habe mich erkundigt bzgl. der Berechnung des Elterngeldes für unser 2. Kind. Die ersten 14. LM von unserem 1. Kind kann ich ausklammern, somit würden September und Oktober (ob der halbe November auch genommen wird weiß ich nicht) für das Elterngeld bewertet werden und die 10 Monate aus dem Angestellenverhältnisses vor der Geburt unseres ersten Kindes. Im Internet habe ich gelesen, dass man, wenn man ein Kleingewerbe anmeldet und Einnahmen hat, dann das Elterngeld vom 1. Kind bekommen würde. Wenn ich im September 2020 ein Kleingewerbe anmelden würde und natürlich auch Einnahmen habe z.B. im September und Oktober 2020. Würde dass dann die Berechnungsgrundlage verschieben? Also dass dann die 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes bewertet werden würden? Hätte ich steuerliche Nachteile / wäre es ein Problem wenn ich meinen Minijob weiterhin hätte, ausschöpfen würde? Würde mich freuen wenn ich eine hilfreiche Antwort bekommen würde. Vielen herzlichen Dank! Liebe Grüße

von Schneggei am 28.07.2020, 17:41



Antwort auf: Elterngeld zweites Kind - 1,5 Jahre Abstand

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2020



Antwort auf: Elterngeld zweites Kind - 1,5 Jahre Abstand

Mein Rat, spare dir den Stress mit der Selbstständigkeit, es würde wenig ändern. Zumal es so nicht ganz stimmt. Es sind bei selbstständige nicht die 12 Monate, sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Kommt das Kind 2020, wäre 2019 relevant. Kommt es erst 2021, was ja mit ET Weihnachten nicht so unmöglich ist, wäre es 2020 als Berechnungsgrundlage. Wobei du die Jahre wo du EG oder mutterschaftsgeld bezogen hast, auf Verlangen ausklammern könntest. Damit landest du dann im Jahr 2018. War da dein Einkomnen so viel höher? Lässt du es wie es ist, hättest du mit ET im Dezember auf jeden Fall mutterschutz im November. Damit fallen November und Dezember raus. Damit der ganze Monat rausfällt langt 1 Tag Mutterschutz. Da Du EG plus hast, werden 14 Monate ausgeklammert. Wäre also September und Oktober wo nur dein TZ-Lohn gerechnet werden würde. Allerdings bekommst du auch noch Geschwisterbonus. Längstens bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird. Das dürfte den Verlust der beiden TZ-Monate etwas ausgleichen. Und du musst dir nicht anhören nur eine Selbstständigkeit vorzuschieben, damit du verschieben kann. Da werden dir genauer schauen wenn du das jetzt frisch anmeldest. Denke daran deine EZ zum neuen Mutterschutz vorzeitig zu beenden. Dann bekommst du daa gleiche Mutterschaftsgeld was du auch 2019 bekommen hast. Nicht das auf Höhe der TZ.

von Felica am 28.07.2020, 18:59



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld und Mutterschaftsgeld zweites Kind

Hallo Frau Bader. Ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger. Wenn dieses zur Welt kommt, werden die Kinder einen Altersunterschied von 15 Monaten haben. Geplant ist, dass ich nach der Elternzeit von Kind 1 (1 Jahr)wieder 2 Tage arbeiten gehe. Nun meine Fragen: 1.) Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich beim zweiten Kind?  ...


Elterngeld zweites Kind

Hallo, ich bin neu hier und weiß nicht ob meine erste Nachricht angekommen ist, daher hier meine Frage: Welche Monate werden für das zweite Kind zum Elterngeld berücksichtigt? Bei mir gibt es folgende Ausgangssituation: 1. Kind geboren im Dezember 2016 davor auf 32 Stunden gearbeitet Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes (Anfang J...


Elterngeld zweites Kind

Hallo, Ich habe folgende Frage zum Elterngeld. Meine erste Tochter wurde am 17.09.2019 geboren,für sie erhalte ich Basiselterngeld vom 17.09.2019 bis 16.09.2020. Nun ist mein Zweites Baby unterwegs vorraussichticher Geburtstermin ist der 31.12.2020, Beginn Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeldbezug ab dem 19.11.2020 bis 25.02.2021. Ich habe v...


Elterngeld zweites Kind bei 16 Monate alten ersten Kind

Liebe Frau Bader, unser zweites Kind kommt im Mai 2021 zur Welt. Ich beziehe für mein erstes Kind noch Elterngeld bis Dez 2020 (ein Jahr) habe aber zwei Jahre Elternzeit. Nun ist meine Frage, wie viel Elterngeld ich nun beziehe beim zweiten Kind da zwischen Geburt und letzten Elterngeld 5 Monate liegen in denen ich nichts bekommen habe ? ...


Elterngeld zweites Kind

Ich bekomme momentan für meinen ersten Sohn Elterngeld und bin bereits erneut schwanger. Jetzt wurde, während meiner Elternzeit der Betrieb in dem ich gearbeitet habe aufgrund von Corona geschlossen und ich somit gekündigt. Ich werde dementsprechend kein Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt bekommen, was natürlich auch vollkommen okay ist. Nun...


Gewerbeanmeldung während Elterngeld Bezug und vor Geburt zweites Kind

Sehr geehrte Frau Bader, im Januar diesen Jahres ist meine Tochter zur Welt gekommen. Ich beabsichtige mich nun nebenberuflich selbstständig zu machen. Da die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist möchte ich gerne wissen bis wann ich das Gewerbe anmelden muss, so dass für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Gehalt aus...


Elterngeldberechnung für zweites Kind fällt in Elterngeld vom ersten Kind

Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ...


Volles Elterngeld für zweites Kind

Hallo Frau Bader, Mein ET ist am 01.01.2023. ich würde gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen. Das Elterngeld wird dann dementsprechend gezogen auf zwei Jahre. Um für ein zweites Kind das volle Elterngeld erneut zu bekommen, wäre es ja von Vorteil schnellstmöglich erneut schwanger zu werden. Innerhalb welches Zeitraumes muss dies geschehen? Muss das z...


Elterngeld zweites Kind

Guten Tag, Ich habe im Juni 22 ein Kind bekommen und 3 Jahre Elternzeit (und Elterngeld plus) beantragt. Möchte ca. im August 23 wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Wenn ich im September 23 schwanger werde, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind ? Danke


Befristeter Arbeitsvertrag vor Geburt / Elterngeld für zweites Kind

Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft direkt zum Entbindungstermin meines ersten Kindes aus. Für das Erste bekomme ich dann ja dennoch ganz normal das Elterngeld. Mein Mann und ich würden gerne das zweite Kind auch relativ zeitnah bekommen, also 1,5-2 Jahre nach dem Ersten. Wenn ich nun 1 Jahr Elterngeld bekomme und dan...