Hallo,
Ich habe folgende Frage zum Elterngeld.
Meine erste Tochter wurde am 17.09.2019 geboren,für sie erhalte ich Basiselterngeld vom 17.09.2019 bis 16.09.2020.
Nun ist mein Zweites Baby unterwegs vorraussichticher Geburtstermin ist der 31.12.2020, Beginn Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeldbezug ab dem 19.11.2020 bis 25.02.2021.
Ich habe vom 17.09.2020 bis 18.11 2020 kein Einkommen,erhalte nur das Kindergeld und das Bayerische Familiengeld ansonsten nichts.
Nun stellt sich mir die Frage wie wird das Elterngeld berechnet wenn ich in diesen 2 Monaten kein Einkommen habe,erhalte ich nur den Mindestsatz von 300 Euro + den Geschwisterbonus von 75 Euro? Oder wird das Elterngeld so berechnet wie vor der Geburt meiner ersten Tochter?
Vielen herzlichen Dank schon mal im Vorraus.
Mfg
von
Stefanie1985
am 03.07.2020, 10:18
Antwort auf:
Elterngeld zweites Kind
Hallo,
für das Elterngeld des zweiten Kindes sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt relevant. Ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld vom ersten Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat. Es macht deshalb Sinn, das Basiselterngeld umzuwandeln in Elterngeldplus, sodass alles bis einschließlich dem 14. Lebensmonat abgedeckt ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2020
Antwort auf:
Elterngeld zweites Kind
Nein, du gehst nun schleunigst zur EG-Kasse und beantragst das dein EG für die Lebensmonate 11 und 12 in EG Plus geändert wird, so das du EG für 14 Monate bekommst. Das bedeutet zwar das du in den 4 Monaten nur die Hälfte an EG bekommst was du nun bekommst, dafür bekommst du dann beim 2ten Kind das gleiche EG wie beim ersten, plus 10% Geschwisterbonus dazu. Also sogar unterm Strich mehr. Da die etwas Bearbeitungszeit brauchen würde ich da nicht all zu lange warten.
Machst du das nicht, dann wird der Monat Oktober mit 0 € in die Berechnung einfließen und das EG wird etwas weniger werden. Wobei der Geschwistebonus das evtl sogar ausgleicht. Allerdings hättest du dann zwischen EG und Mutterschutz gar kein Geld außer KG und Familiengeld. Müsst ihr rechnen ob euch das finanziell besser kommt.
Denke daran beim AG die laufende EZ zum neuen Mutterschutz zu beenden, das musst du selbst machen. damit bekommst du dann nicht nur den Anteil von der KK sondern auch den vom AG wie beim ersten Kind. Die EZ welche dann vom ersten Kind nicht genommen wurde, kannst du später nehmen. Bis zu 2 Jahre sogar zwischen dem 3ten und 8ten Lebensjahr des Kindes, da geht also nichts verloren. Ist evtl ganz praktisch wenn du dann mit 2 kleinen Kindern wieder beruflich durchstarten willst, dann kannst du die EZ nutzen um innerhalb dieser in TZ zu arbeiten.
Also alles eigentlich super und gut getimt.
von
Felica
am 03.07.2020, 11:43
Antwort auf:
Elterngeld zweites Kind
Vielen dank für die umfangreiche Beantwortung.
Geht das mit der Umwandlung in Elterngeld plus auch, wenn der Partner für die Lebensmonate 12+13 Basiselterngeld bezieht? Das wird er nämlich ab dem 17.08.20 tun für zwei Monate.
von
Stefanie1985
am 03.07.2020, 13:20
Antwort auf:
Elterngeld zweites Kind
Ja geht.
von
Felica
am 03.07.2020, 18:58