Sehr geehrte Frau Bader, im Januar diesen Jahres ist meine Tochter zur Welt gekommen. Ich beabsichtige mich nun nebenberuflich selbstständig zu machen. Da die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist möchte ich gerne wissen bis wann ich das Gewerbe anmelden muss, so dass für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Gehalt aus meinem Angestelltenverhältnis vor der Geburt meines ersten Kindes zu Grunde gelegt wird? Muss ich mein Gewerbe noch dieses Jahr in 2021 anmelden oder würde es reichen wenn ich mein Gewerbe auch erst Anfang nächsten Jahres anmelde. Ich möchte keine Probleme bei der Elterngeldzahlung meines ersten Kindes bekommen welches noch bis Dezember 2021 gezahlt wird. Es ist geplant noch ein weiteres Kind in 2022 zu bekommen ob das natürlich klappt weiß man ja nicht. Ich hatte gelesen, dass das Gewerbe 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes angemeldet sein muss. Ist das richtig oder würde die Gewerbeanmeldung auch noch gehen wenn man bereits schwanger ist? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung Mfg
von Stefanie-1989 am 20.08.2021, 11:26