linalisa86
Hallo Frau Bader, hab das 1. Kind im Juli 2020 bekommen, dann EG Plus bezogen (diesen Monat letzte Auszahlung bekommen). Im Oktober 2021 hab ich ein Kleingewerbe angemeldet aber erste Einkünfte erst März 2022 gehabt. Im September 2022 kommt mein zweites Kind zur Welt. Würde trotzdem noch der Bemessungzeitraum bei mir so verschoben werden, dass nicht die 12 vor der Geburt des zweiten Kindes gelten sondern die Zeit vor dem ersten Elterngeldbezug? Oder hätte dafür zwingend ein Zahlungeingang im Jahr 2020 erfolgen müssen? Für das Jahr 2020 kann ich lediglich Verluste vorweisen. Für Ihre Hilfe wäre ich dankbar.
Hallo, es gilt hier gemäß § 2b Abs 3 BEEG das letzte abgeschlossene Kalenderjahr als Bemessungszeitraum. Voraussetzung ist, dass Sie entweder in der Zeit der letzten zwölf Monate vor der Geburt ( dabei können Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat Ausgeklammert werden) oder im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit haben, was auch nachweisbar sein muss. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn im Steuerbescheid 2021 das Gewerbe auftaucht (auch mit Verlust, das ist egal), dann kannst du auf das Jahr 2019 (Januar bis Dezember) zurückgreifen, um das neue Elterngeld zu berechnen.
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