Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweites Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Frage: Zweites Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Peanut1910

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Guten Tag Frau Bader, meine Elternzeit endet morgen. Nun bin ich erneut schwanger und bekomme wieder ein Beschäftigungsverbot. Ich arbeite in Vollzeit und hatte während des ersten Beschäftigungsverbotes meinen vollen Lohn erhalten. Nun sagte man mir das mein Gehalt beim zweiten Beschäftigungsverbot geringer ausfällt. Stimmt das? Angeblich werden die letzten 3 Monate zuvor als Berechnungsgrundlage für meinen Lohn genommen. Mit freundlichen Grüßen C. Denger


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, das stimmt nicht. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


Port

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Nein, das stimmt so nicht. Du bekommst im Beschäftigungsverbot das, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten gehen würdest. Bist Du allerdings Krankenschwester oder hättest Schichtzulagen/Nachdienste oder ähnliches, dann würde der Lohn aus den durchschnittlichen 3 letzten Monaten berechnet werden, die ja aber in Deinem Fall nicht gearbeitet wurden. Was arbeitest Du? Festgehalt? Dann bekommst Du genau das. Falls Du kein Festgehalt hast, dann musst Du das kurz erklären, dann kommen auch entsprechende Antworten.


Peanut1910

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@Port ich arbeite in der Nachtschicht im Lager. Ich habe meinen Grundlohn + Nachtzuschläge + Sonntagszuschläge + Feiertagszuschläge. Also kein festes Gehalt. Aber es ist ungefähr immer gleich, es sind nie große Unterschiede


Port

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Soweit ich weiß müssen Zuschläge im BV versteuert werden, aber warte mal ab, was die Profis hier sagen. Ist jedenfalls gut, dass Du hier diese Angaben noch gemacht hast, sonst kann nicht vernünftig geantwortet werden.


Felica

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Du bekommst das was du auch ohne bekommen würdest. Zuschläge allerdings versteuert. Dabei wird bei einem Gehalt das genommen was in deinem Vertrag steht, das ist ja fix. Bei Lohn wird hochgerechnet was du ohne BV gearbeitet hättest oder man greift der einfach halber auf die letzten 3 Monate zurück die auch beim ersten BV maßgeblich waren. Weniger wird es dann nur wegen der Versteuerung. Aber das solltest du ja bereits kennen.


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