Mitglied inaktiv
Guten Tag, Frau Bader. Ich bin in der 16 SWS und mein Arbeitgeber setzt mich seit einem Monat unter Druck, dass ich mir vom Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot geben lassen soll. Da ich im privaten Bildungssektor tätig bin, braucht er eine neue Arbeitskraft zum kommenden Schuljahr. Zusätzlich zum Druck auf mich wir alle mögliche zusätzliche Arbeit auf mich abgewälzt, sodass ich nicht mehr weiter weiß. Abgesehen davon, dass ich gern die Schwangerschaft gesund und munter verbringen möchte, kommen ja auch die Sommerferien. Und in denen habe ich eine Auslandsreise geplant, auf der ich heiraten will. Darf ich trotz des Beschäftigungsverbotes verreisen oder kann der AG mir daraus einen Strick drehen? Wie könnte ich mich gegebenfalls absichern? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo, ich würde das mal mit dem FA besprechen. Wenn es keinen Grund gibt, würde ich es nicht machen. Nachher sagt der AG, Sie hätten ohne Grund ein BV gehabt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ja, wenn er das unbedingt will. Immerhin bist Du dann bei vollem Gehalt freigestellt, hast keine Nachteile. In den Urlaub kannst Du dennoch, denn Du bist nicht krank !, die Arbeit geht halt nur nicht, was an der Arbeit liegt und nicht an Dir ! Auch der AG kann ein BV ausstellen. Alles Gute und geniesse Deine Schwangerschaft und vor allem Hochzeit !!!
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